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Wie schütze ich mich vor Mitarbeiter-Abwerbung?

15. September 2008, 10:03 Uhr |

Fortsetzung des Artikels von Teil 6

Fazit

• Ein Abwerbungsversuch durch Headhunter ist nur dann unzulässig, wenn die Abwerbung am Arbeitsplatz oder im Privatbereich erfolgt und über die bloße Kontaktaufnahme hinausgeht.

• Erfolgt die Abwerbung durch einen Mitbewerber, ist dies in den seltenen Fällen der Behinderung, Schädigung und Ausbeutung des Mitbewerbers sowie der Verleitung zum Vertragsbruch wettbewerbswidrig.

• Besteht zwischen den Parteien ein Vertragsverhältnis, stellt die Abwerbung während der Vertragslaufzeit die Verletzung einer nebenvertraglichen Rücksichtspflicht dar. Nach Vertragsschluss ist eine solche Pflichtverletzung nur in Ausnahmefällen denkbar.

• Ein vertragliches Abwerbeverbot ist zulässig.

RA Elisabeth Keller-Stoltenhoff, IT-Recht-Kanzlei, München


  1. Wie schütze ich mich vor Mitarbeiter-Abwerbung?
  2. Die Experten-Antwort
  3. Abwerbung durch einen Wettbewerber
  4. Die Frage der vertraglichen Beziehungen zum Abwerber
  5. Gültigkeit von Abwerbungsverboten
  6. Wie man ein vertragliches Abwerbeverbot gestaltet
  7. Fazit

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