Die Bundesregierung hat ihren im März vorgelegten Gesetzentwurf zur WLAN-Störerhaftung noch einmal überarbeitet und hat eine zentrale Forderungen der Kritiker umgesetzt. Für die Freifunker gehen die Änderungen aber nicht weit genug.
Nachdem der erste Gesetzesentwurf zur WLAN-Störerhaftung im März von der Netzgemeinde heftig kritisiert wurde, hat die Bundesregierung nun nachgebessert. Im neuen Entwurf des Telemediengesetzes hat die Regierung eine wesentliche Forderung der Kritiker übernommen: Die Unterscheidung zwischen privaten und geschäftsmäßigen Betreibern offener WLANs fällt weg. Anbieter von einem öffentlichen WLAN-Zugang werden somit gleich behandelt. Das heißt, dass Privatleute nicht mehr angeben müssen, wer ihren Internet-Zugang benutzt hat. Dieser Punkt wurde von den Kritikern aus Politik und Wirtschaft als nicht praktikabel bezeichnet. »Der vorgelegte Gesetzesentwurf zur Neuregelung der WLAN-Störerhaftung illustriert in beeindruckender Weise, dass der Gesetzgeber die vielfältigen Kritikpunkte aus der Netzgemeinde gehört und ernst genommen hat«, findet Ralf Koenzen, Geschäftsführer des deutschen Netzwerkausrüsters Lancom Systems.
Seiner Meinung nach dürfte dies die Freifunker freuen, die durch die Unterscheidung zwischen privaten und gewerblichen Betreibern ihre Initiative schon vor dem Aus sahen. Den Freifunkern geht die Änderung im Gesetzentwurf jedoch noch nicht weit genug. Sie kritisieren, dass die WLAN-Netze weiterhin mit »angemessenen Sicherungsmaßnahmen« gegen unbefugte Nutzung geschützt werden müssen. »Der Entwurf schafft weiterhin eine rechtlich unklare Situation, die geforderten Maßnahmen sind technisch schwer umsetzbar (Verschlüsselung/Registrierung), sie sind datenschutzrechtlich bedenklich (Registrierung), entbehren technischen Sachverstands (‚Registrierung in WLAN-Netzen schützt Nutzer und Daten‘) und führen entgegen der Angaben im Entwurf definitiv zu Folgekosten für öffentliche Einrichtungen, Wirtschaft und andere«, heißt es in dem Statement der Freifunkerbewegung.
Da Freifunker prinzipiell Sicherheitsmaßnahmen für ein offenes WLAN-Netz ablehnen, überrascht die Kritik nicht. Ralf Koenzen sieht in der Verpflichtung der WLAN-Betreiber, ihre Netze angemessen gegen unbefugte Nutzung zu sichern und ihre User zu verpflichten keine Rechtsverletzungen zu begehen, jedoch kein Hindernis. »Die Vorgaben hierfür sind so gestaltet, dass sie jeder, der seinen Internet-Zugang teilen möchte, erfüllen kann«, sagt der Lancom-Chef. Dies treffe vom Café um die Ecke bis zum Community-Netzwerk zu. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Betreiber im Sinne der gebotenen Technologieneutralität die »jeweils angemessene Sicherheitsmaßnahme« selbst bestimmen kann. Hier nennt der Entwurf entweder die Verschlüsselung des Routers, beispielsweise in Form des WPS2-Standards, oder einer freiwilligen Registrierung der Nutzer.
Koenzen sieht in dem vorgelegten Entwurf die Versprechungen der Bundesregierung in der »Digitalen Agenda« erfüllt. »Es ist ein klarer Sieg der Netzpolitiker und hat das Potenzial, die Hotspot-Landschaft in Deutschland nachhaltig zu verändern und die Digitalisierung unserer Landes deutlich voranzutreiben«, meint Koenzen.
Der Gesetzentwurf liegt nun der EU vor, die drei Monate Zeit hat das Gesetz auf Verstöße gegen das Europarecht zu prüfen. Dann kommt es in den Bundestag, der es gegeben falls noch einmal überarbeiten kann.