In den Markt bringende Reseller werden zur Verantwortung gezogen
- Urheberabgabe auf USB-Sticks verunsichert den Handel
- In den Markt bringende Reseller werden zur Verantwortung gezogen
Eine Abgabe auf USB-Sticks und Flash-Speicherkarten wird jedoch definitiv auf die jeweiligen »Inverkehrbringer« zukommen. Die Frage ist nur noch wann und in welcher Höhe. Vieles deutet darauf hin, dass die Abgabe noch im Laufe der nächsten Monate in Kraft treten wird.
»Fachhändler, die Geräte kaufen, für die keine Abgaben wie Urheberabgabe, Zölle und Steuern gezahlt wurden, laufen Gefahr, dass sie als »in den Markt bringender Reseller« schließlich auf den Kosten sitzen bleiben und diese stellvertretend für den Hersteller zahlen müssen; vor allem, wenn der Hersteller/OEM-Lieferant seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat«, warnt Michael Thedens, Sales Manager DACH bei Transcend, der als Bitkom-Vertreter bei den Verhandlungen über die Urheberabgabe mit am Verhandlungstisch sitzt.