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Entlassungen vermeiden – Kosten reduzieren

Mit Kurzarbeit durch die Talsohle

Kurzarbeit als Rettungsring in krisengeschüttelten Zeiten. Rund 700.000 Menschen arbeiten kurz, Monat für Monat werden es mehr. Vorteil für die Beschäftigten: Sie werden nicht entlassen. Vorteil für die Unternehmen: Sie sparen Lohn- und Nebenkosten, können mit erfahrenem Personal wieder durchstarten.

Autor:Redaktion connect-professional • 8.5.2009 • ca. 2:15 Min

Selten sind sich Arbeitsminister, Gewerkschaften und Arbeitgeber so einig, wie beim »Erfolgsrezept « Kurzarbeit. Spricht Arbeitsminister Olaf Scholz von »mit Kurzarbeit die Krise meistern«, nicken DGB-Chef Michael Sommer und Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt wohlwollend. Für Hundt bietet Kurzarbeit die Möglichkeit, dass seine Kollegen bei nachlassender Auftragslage den Betrieb herunterfahren und dabei Lohnkosten und Sozialabgaben sparen können. Sommer wiederum versteht das Instrument Kurzarbeit als Rettungsring vor der Arbeitslosigkeit. Sicher ist, die Konjunkturpakete der Bundesregierung machten Kurzarbeit attraktiv. So attraktiv, dass mittlerweile rund 700.000 Beschäftigte in Deutschland kurzarbeiten. Tendenz steigend. Allein der Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie meldet, dass sich »62 Prozent der Firmen im ZVEI derzeit der Kurzarbeit bedienen«. Auch die viele Jahre verwöhnte ITK-Wirtschaft setzt Kurzarbeit verstärkt als Überbrückungshilfe in der konjunkturschwachen Phase ein – Hersteller wie Distributoren gleichermaßen.

Über Kurzarbeit werden bereits seit knapp 100 Jahren auftragsschwache Phasen abgefedert. Am 25. Mai 1910 wurde der erste Vorläufer des Kurzarbeitergeldes, das Kali-Gesetz, erlassen. Mit diesem Gesetz wurde die Kapazität der Kali-Industrie abgebaut. Die Arbeiter erhielten eine vomDeutschen Reich bezahlte Kurzarbeiterfürsorge. Die heutige Form des Kurzarbeitergeldes entstand 17 Jahre später mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Natürlich kann Kurzarbeit nur eine Möglichkeit darstellen, saisonal oder konjunkturell bedingte Schwächephasen zu überbrücken. Bislang galt dies für 18 Monate, künftig für bis zu 24 Monate. Vorausgesetzt, die Kurzarbeit wurde rechtzeitig angemeldet. Denn von einem Moment auf den anderen kann keine Firma seine Mitarbeiter auf verkürzte Arbeitszeit bei entsprechend geringeren Bezügen setzen. Vorausgesetzt die Kurzarbeit – für den Betrieb oder einzelne Bereiche – ist zuvor mit dem Betriebsrat beziehungsweise den Mitarbeitern vereinbart worden, muss das Unternehmen den Antrag auf Kurzarbeit bei der örtlichen Agentur für Arbeit stellen. Dann kann zu dem vorher bekannt gegebenen Zeitpunkt die Kurzarbeit eingeführt werden.

Für die Unternehmen bietet dieses Instrument die Möglichkeit, vor allem die Produktion beziehungsweise Vertrieb an die derzeitige konjunkturelle Situation anzupassen, ohne Personal entlassen zu müssen. Und das für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten, wobei jederzeit der Vollbetrieb wieder in Gang gesetzt werden kann. Zudem sparen die Unternehmen Lohn- und Lohnnebenkosten.

Nach den neuesten Beschlüssen werden die Sozialkosten ab dem sechsten Monat zu 100 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit (BA) übernommen (bisher zu 50 Prozent). Bilden sich während der Kurzarbeitsphase die Mitarbeiter weiter, übernimmt die BA sofort die kompletten Sozialabgaben.

Wichtig bei der Einführung von Kurzarbeit ist, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass der Arbeitsausfall auf gesetzlich anerkannte Ursachen beruht, wie beispielsweise wirtschaftliche Gründe oder unabwendbare Ereignisse (zum Beispiel ungewöhnliche Witterungsverhältnisse). Zudem muss der Arbeitsausfall unvermeidbar sein, der Betrieb also alles getan haben, um ihn zu beheben oder zu vermindern.

Die Beschäftigten erhalten während der Kurzarbeit von der BA Kurzarbeitergeld von mindestens 60 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (bei Kindern im Haushalt sind es 67 Prozent). Dabei bezieht sich das Kurzarbeitergeld nur auf den Anteil der Arbeitszeit, die durch die Kurzarbeit weggefallen ist. Beispiel: Bei 40 Prozent Arbeitsausfall zahlt der Arbeitgeber das reguläre Gehalt für 60 Prozent der Arbeitszeit und die BA das Kurzarbeitergeld für 40 Prozent.

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INFO

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin
Tel. 030 18527-0
www.bmas.bund.de