Servicerufnummern

0900

25. November 2011, 13:59 Uhr | David Buch, Produktmanager DTMS

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Zu welchen Konditionen wird angeboten

Zunächst sollte klargestellt werden, dass sich das Abrechnungsmodell von 0900-Rufnummern grundsätzlich von anderen Rufnummerngassen, wie beispielsweise der Service-Dienste-Gasse 0180, unterscheidet. Um eine flexible Tarifierung zu gewährleis-ten, sind spezielle Mechanismen notwendig. So bezeichnet man das 0900-Abrechnungsmodell als so genanntes Offline-Billing, während 0180-Rufnummern im Online-Billing-Verfahren abgerechnet werden.

Das Geschäftsmodell der alternativen 0900-Anbieter unterscheidet sich in der Regel etwas vom für Telekom-Kunden gewohnten Modell. Die dahinterliegenden Prozesse sind aber identisch. Die Verbindungsnetznetzbetreiber (bisher Telekom und alternative 0900-Anbieter) erzeugen die abzurechnenden Datensätze mit der dazugehörigen Tarifierung. Diese Datensätze werden vom Teilnehmernetzbetreiber verarbeitet und dem Anrufer auf die Rechnung gebracht. Zahlt der Anrufer seine Rechnung, erhält der Diensteanbieter seine Vergütung für die erbrachte Dienstleistung. Zahlt der Anrufer allerdings nicht, wird der unbezahlte Betrag dem Diensteanbieter rückbelastet. Ab dem Zeitpunkt der Rückbelastung laufen bei den Anbietern Prozesse zur Beitreibung (wie Mahnwesen und Inkasso) sowie zur Vermeidung von Forderungsausfällen an (zum Beispiel durch so genannte Sperrlisten). Hier hat jeder Anbieter eigene Strategien um zum gewünschten Erfolg zu gelangen.

Grundsätzlich kann man zwei unterschiedliche Geschäftsmodelle bei den Anbietern von Telefonieleistungen unterscheiden. Ein ungesichertes Modell sowie ein gesichertes/pauschales Modell. Beim ungesicherten Modell werden zunächst 100 Prozent der Forderungen (Nettoanrufertarife) an den Diensteanbieter ausgezahlt. Dies entspricht in der Regel den vom Teilnehmernetzbetreiber eingezogenen Forderungen. Sollten Rückbelastungen auftreten, werden diese an den Diensteanbieter weiter belastet. Im Mahn- und Inkasso beigetriebene Forderungen werden dem Diensteanbieter gutgeschrieben. Die (Telefonie-)Anbieter verlangen in der Regel zusätzlich ein Verbindungsentgelt für die Nutzung von Netzdienstleistungen, wie beispielsweise das Spielen von Tarifansagen, sowie Entgelte für den Andruck der Forderung auf die Anruferrechnung. Weiterhin werden so genannte Fakturierungsentgelte und/oder Inkassoentgelte verlangt, die gewöhnlich den Mahn- und Inkassoprozess sowie die Forderungsausfallprävention finanzieren. Bei Beratungsdiensten im Business-Bereich, wie zum Beispiel einer technischen oder auch juristischen Beratung, sind Forderungsausfälle aber meist gering.

Das gesicherte/pauschale Modell unterscheidet sich dahingehend, dass ausfallende/rückbelastete Forderungen ausschließlich zu Lasten des (Telefonie-)Anbieters gehen, sofern die zuvor gemeinsam definierten Geschäftsmodelle beibehalten werden. Dafür behält sich dieser einen entsprechenden Sicherungsprozentsatz (eine Forderungsausfallpauschale) ein. Der Diensteanbieter erhält dann also einen fixen Auszahlungsbetrag für sein gesamtes Umsatzvolumen, trägt demnach kein Ausfallrisiko, sondern kann mit diesem Betrag planen.


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