Wegen unerlaubter Telefonwerbung hat jetzt die Bundesnetzagentur ein Bußgeld von 250.000 Euro gegen die Sky Deutschland Fernsehen verhängt. Bereits in der Vergangenheit war die Behörde mehrfach gegen das Unternehmen vorgegangen.
„Sky hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbraucher teilweise in erheblicher Weise belästigt. Gegen solche Wiederholungstäter verhängen wir hohe Bußgelder," sagt Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann. Rund 1.000 Anzeigen zu unerlaubten Werbeanrufen des Unternehmens waren zuletzt bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Bei den unerwünschten Anrufen wurde für ein Pay-TV Abonnement geworben. Ziel war es, Neukunden zu akquirieren und Altkunden zurückzugewinnen. Eine wirksame Werbeeinwilligung gab es häufig nicht, andere Betroffenen hatten ihre Werbeeinwilligung widerrufen.
Externe Dienstleister
Für die Neukundenakquise hatte Sky externe Call-Center beauftragt. Auch die Einholung von Werbeeinwilligungen wurde an diese Unternehmen übertragen, die sie durch Internetgewinnspiele eingeholt haben wollen. Hierzu legte das Unternehmen angebliche Nachweise vor, nach denen die Betroffenen auf Internetseiten der Adresshändler First Online Trading GmbH und Flow Factory Solutions GmbH an Gewinnspielen teilgenommen und dabei auch ein Werbeeinverständnis abgegeben hätten.
Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben die betroffenen Verbraucher jedoch die Internetseiten weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung erteilt. Vielen Betroffenen waren die Gewinnspielseiten gänzlich unbekannt. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Sky Deutschland Fernsehen nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft hat, ob die von ihr beauftragten Unternehmen auch tatsächlich Werbeeinwilligungen eingeholt hatten.
Werbewiderrufe ignoriert
Einige Anrufe hat Sky selbst durchgeführt, um Kunden nach deren Kündigung wieder zurückzugewinnen. Diese Betroffenen hatten zwar häufig Werbeeinwilligungen erteilt, sie jedoch nach der Kündigung untersagt. Dennoch hörte die massive Belästigung nicht auf. Einige Betroffene berichteten laut der Bundesnetzagentur von einem regelrechten „Telefonterror“ mit mehrfachen Anrufen pro Tag oder Anrufen über einen längeren Zeitraum hinweg.
Die Bundesnetzagentur konnte in diesem Zusammenhang belegen, dass die Sky Deutschland Fernsehen kein geeignetes System zur Verarbeitung und Dokumentation von Werbewiderrufen etabliert hatte. Das Unternehmen selbst hatte eingeräumt, Werbewiderrufe zum Teil erst deutlich verzögert zu bearbeiten.
Die Geldbuße im aktuellen Fall ist noch nicht rechtskräftig. Das Amtsgericht Bonn entscheidet über einen möglichen Einspruch.