Zweigstellen und Remote-User sicher anbinden

Aruba ist jetzt auch Netzwerk-Anbieter für Remote-Access

20. Mai 2009, 9:29 Uhr | Werner Veith
Der »Branch Office Controller 651« von Aruba bindet über das »Virtual Branch Network« per VPN bis zu 256 Nutzer an die Zentrale an.

Mit dem »Virtual Branch Network« (VBN) bindet Aruba nun auch Zweigstellen und Home-Offices über das WAN an die Zentrale an. Für den Zugang per VPN verwendet der Hersteller Technologie aus seinen Wireless-Infrastruktur-Lösungen.

Aruba wagt sich in den drahtgebundenen Bereich. Mit dem »Virtual Branch Network« (VAB) bindet der Wireless-Hersteller nun Zweigstellen, Home-Offices oder Remote-User per VPN an die Zentrale eines Unternehmens an. Gegenüber anderen Remote-Access-Lösungen will das Unternehmen darüber punkten, dass in den entfernten Büros selbst fast keine Konfiguration notwendig ist. Dazu greift Aruba auch auf eigene Sicherheitstechnologie mit übergreifenden Regeln zurück, die es bereits in ihre Wireless-Infrastruktur-Lösungen integriert hat. In der Zentrale kommt ein »Multi Service Controller« zum Einsatz, der »Remote Access Point« (RAP) beziehungsweise »Branch Office Controller« (BOC) in den entfernten Orten steuert. Anwender müssen bei der ersten Konfiguration des RAP oder BOC lediglich über den Web-Browser dem Gerät die Adresse des Multi-Service-Controllers mitgeben. Alles andere konfiguriert dieser dann Remote, inklusive Updates. Die Adresse kann der Administrator einfach per E-Mail verschicken.

Den Zugang zu Netzwerk-Diensten, Applikationen und Ressourcen definiert das VAB über Regeln, die dann für alle RAPs oder BOCs gelten. Diese lassen sich pro Nutzer, Gerät oder Session definieren. Bei Anwendern spielt es daher keine Rolle, ob sie sich in einer Zweigstelle befinden oder remote zugreifen. Damit gelten sie unabhängig davon, in welcher Zweigstelle der Nutzer sich gerade aufhält.

Eine »Distributed Policy Enforcement Firewall«-Engine (PEF) setzt in den Geräten die Regeln vor Ort um. Da auch auf den kleinen, nicht mal Taschenbuch großen RAP-2 eine PEF ist, muss auch hier auf dem Client-Computer kein VPN-Client für den Remote-Access laufen. Die Regeln greifen sowohl für Wireless-LAN als auch den LAN-Zugang.


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