Ein Abgleich findet grundsätzlich nach jeder Reparatur, also nach jedem Eingriff in die Gerätehardware und dem Austausch von Komponenten oder der gesamten Leiterplatte, statt. Maßgeblich sind hier interne Messanweisungen und Grenzwerte des Funkgeräteherstellers. Anschließend wird das Funkgerät noch im eigentlichen Betriebsmodus anhand der jeweiligen Norm (zum Beispiel der Tetra-Conformance Test nach EN 300 394-1) in einem Funktionstest überprüft. Während der Abgleich nur dann notwendig ist, wenn das Gerät repariert wurde oder im Betrieb Auffälligkeiten zeigt, ist der Funktionstest als Überprüfung der Norm-Parameter darüber hinaus zweifellos auch später über die Lebensdauer eines Funkgerätes hinweg regelmäßig nötig.
Nun erfolgen der Abgleich und die Überprüfung eines Funkgerätes im Service rein elektronisch. Doch auch dadurch ergeben sich gewisse Risiken, die zu beachten sind:
- Nicht immer passen der Softwarestand des Funkgeräts und die Abgleichsoftware zusammen. Der Softwarestand ist also grundsätzlich zu überprüfen.
- Es werden ungeeignete Messgeräte und Zubehör eingesetzt. Dabei benötigen gerade moderne Funkgeräte hochpräzise Messaufbauten, weil die Toleranzen geringer sein müssen.
- Die eingesetzten Messgeräte sind nicht gültig kalibriert oder veraltet.
- Häufig steht auch das richtige Personal nicht zur Verfügung, um Funkgerätetests durchzuführen. Die Einstellungen des Messgerätes können damit fehlerhaft sein oder der Messaufbau falsch zusammengestellt.
Im Extremfall kann dies bedeuten, dass ein Funkgerät nach Durchlaufen des Abgleichs schlechter funktioniert als zuvor. Nach allgemeinen Erfahrungen kommt dies leider häufiger vor, als man vermuten möchte. Um diese Risiken zu minimieren, empfiehlt es sich, die Messablaufsteuerung, die bisher manuell oder durch einen Steuer-PC erfolgte, in das Messgerät zu integrieren.