»Schlag ins Gesicht für alle Mobbing Opfer«

BGH stärkt anonyme Bewertungen

1. Juli 2014, 10:55 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Sisyphusarbeit für Mobbing Opfer

Immerhin hat der BGH dabei auch noch einmal bekräftigt, dass die Betroffenen zumindest einen Unterlassungsanspruch gegen den Dienstleister haben, mit dem sie ihn – bei jedem neuen Fall wieder – zu einer Löschung zwingen können. »Problematisch ist hierbei allerdings, dass im Falle wiederholter rechtswidriger Äußerungen der Aufwand immer wieder einen Unterlassungsanspruch zu beantragen sehr hoch ist. Schließlich begründet auch nicht jede unwahre Tatsachenbehauptung eine Straftat, sodass den Betroffenen ohne weitergehenden zivilrechtlichen Anspruch die Hände gebunden bleiben«, erklärt IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WBS Law das Problem an diesem Weg.

Während das Urteil damit die Bewertungsportale vor einer Menge zusätzlicher Arbeit schützt und das Recht der Bewertenden auf Anonymität stärkt, lässt es die Betroffenen im Regen stehen. Solmecke bewertet das Urteil deshalb als »Schlag ins Gesicht für alle Mobbing Opfer«. Diese hätten es jetzt erheblich schwerer, gegen die Verursacher vorzugehen. Allerdings waren den Richtern aufgrund der geltenden Gesetzeslage die Hände gebunden. »Ausschließlich der Gesetzgeber kann hier Abhilfe schaffen indem es neue Gesetze beschließt«, so Solmecke weiter.


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