Die wichtigsten Neuerungen

Das ändert sich 2024 für Verbraucher und Unternehmen

4. Januar 2024, 9:42 Uhr | Michaela Wurm
© Amgun - AdobeStock

Von Cannabis-Legalisierung über Homeoffice-Pauschale bis hin zum einheitlichen Ladekabel: Vieles wird sich 2024 für Verbraucher und Unternehmer ändern. Das Kanzlei-Team von WBS stellt die zehn wichtigsten Neuerungen vor.

1. Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt 2024 – von bisher 12 Euro pro Stunde auf 12,41 Euro. Bei seiner Einführung im Jahr 2015 betrug er noch 8,50 Euro. Das bedeutet zeitgleich auch Änderungen für Minijobber, da der Mindestlohn auch für sie gilt. Für Minijobber steigt die monatliche Entgeltgrenze. Damit wird der bisherige 520-Euro-Job zum 538-Euro-Job. Wer mehr verdient, gilt nicht mehr als Minijobber und muss Sozialabgaben leisten.

2. Cannabis-Legalisierung

Die Bundesregierung plant, Cannabis in Deutschland ab dem 1. April 2024 zu legalisieren. Dieser Schritt ist Teil eines Gesetzes zur Kontrolle des Cannabis-Konsums und zielt darauf ab, den Schwarzmarkt zu reduzieren und die Qualität des Cannabis zu gewährleisten. Erwachsene dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf besitzen. Im privaten Eigenanbau sind der Besitz von bis zu 50 Gramm sowie bis zu drei weiblichen blühenden Pflanzen pro erwachsene Person erlaubt. Strafbar soll im öffentlichen Raum erst ein Besitz ab 30 Gramm sein, im privaten ab 60 Gramm. Bei Überschreitung der Besitzgrenzen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro.

3. Blackbox und Assistenzsysteme im Auto werden Pflicht

Der sogenannte „Event Data Recorder“ (EDR) ist ab Juli 2024 für alle neu zugelassenen Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen verpflichtend. Das einer Blackbox ähnelnde Gerät zeichnet Daten auf und kann z.B. bei einer Unfallrekonstruktion helfen. Zudem werden für neu zugelassene Fahrzeuge eine Reihe Assistenzsysteme ab 7. Juli 2024 Pflicht. Dazu gehören ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht, Rückfahrassistent, autonome Notbremsassistenzsysteme für Hindernisse und andere Fahrzeuge, Notfall-Spurhalteassistent, ein Müdigkeits-Warnsystem und die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre (sog. Alkolock).

4. Homeoffice-Pauschale

Im Jahr 2024 gibt es in Deutschland finanzielle Vorteile für Arbeitnehmer, besonders für jene im Homeoffice. Die Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung für 2023 wird von der Bundesregierung erhöht, wobei bis zu 210 Homeoffice-Tage mit je 6 Euro angerechnet werden können, was zu einem maximalen Betrag von 1.260 Euro pro Jahr führt. Zusätzlich wird der allgemeine Arbeitnehmerpauschbetrag um 30 Euro erhöht. Diese Änderungen sollen die durch Inflation und Energiekosten gestiegenen Ausgaben kompensieren und sind auch für Familien in kleineren Wohnungen ohne separates Arbeitszimmer vorteilhaft. Bisher ist davon auszugehen, dass diese Änderung auch für das kommende Jahr gelten wird.

5. NIS2

Bis zum 17. Oktober 2024 müssen EU-Mitgliedsstaaten die NIS2-Richtlinie umsetzen, die eine erhebliche Ausweitung der betroffenen Unternehmen und höhere Sicherheitsanforderungen vorsieht, wobei die Unternehmen selbst prüfen müssen, ob sie darunterfallen.

6. Digital Services Act

Ab dem 17. Februar 2024 gilt der bereits in Kraft getretene Digital Services Act der EU in Deutschland direkt und zielt als „Grundgesetz des Internets" darauf ab, Verbrauchergrundrechte zu schützen und von Online-Dienst-Anbietern ein verbraucherfreundliches und rechtssicheres Online-Umfeld zu fordern.

7. Inflationsbonus: Bis zu 3000 Euro steuerfrei

Die freiwillige Inflationsprämie, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern seit Oktober 2022 steuer- und abgabenfrei zahlen können, wird bis Ende 2024 bestehen bleiben. Diese Prämie soll die finanzielle Belastung durch die Rekordinflation abfedern. Arbeitgeber müssen dabei keine Lohnnebenkosten zahlen. Die Prämie kann als Einmalzahlung oder in Teilbeträgen über mehrere Monate ausgezahlt werden. Es handelt sich um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, es sei denn, Tarifpartner vereinbaren eine Sonderzahlung. Die Prämie muss zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt werden und darf diesen nicht ersetzen. Verstöße können zu Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen führen, die der Arbeitgeber tragen muss.

8. Das E-Rezept löst rosa Rezept ab

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arztpraxen anstelle des rosa Rezepts für verschreibungspflichtige Medikamente das E-Rezept ausstellen. Das gilt auch für Zahnärzte und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. E-Rezepte werden zunächst für gesetzlich Versicherte ausgestellt. Um das E-Rezept über die E-Rezept-App einlösen zu können, benötigt man neben der NFC-fähigen Gesundheitskarte auch eine PIN von der Krankenkasse. Über die E-Rezept-App ist das E-Rezept auch online bei einer Apotheke der Wahl bestellbar.

9. Neue Sammelklage stärkt Rechte von Verbrauchern

Die neue Sammelklage ermöglicht es künftig Organisationen wie der Verbraucherzentrale, kollektiv Leistungen für Verbraucher vor Gericht zu erstreiten. Konkret heißt das, dass am Ende eines Verfahrens direkte Ansprüche der Verbraucher stehen, wie etwa Schadensersatz oder auch Reparatur- und Ersatzlieferungsansprüche. Voraussetzung ist, dass mindestens 50 Verbraucher betroffen sind. Neu ist auch, dass sich Betroffene bis zum Ablauf von drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung nachträglich noch in das Klageregister eintragen können.

10. Ladekabel werden einheitlich

Ab Dezember 2024 wird USB-C in der EU gemäß einer Richtlinie zum verpflichtenden Ladestandard für eine Vielzahl von elektronischen Geräten wie Handys, Kameras und Tablets, um Elektroschrott zu reduzieren, und ab 2026 gilt dies auch für Notebooks.

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