Der Bitkom fordert eine politische Einigung mit den USA und veröffentlicht FAQs mit Hinweisen für betroffene Unternehmen.
Der Digitalverband Bitkom hat vor den negativen Konsequenzen des Safe-Harbor-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für den Innovationsstandort Europa gewarnt. "Es besteht die Gefahr, dass als Folge des EuGH-Urteils in Zukunft gar keine personenbezogenen Daten mehr in die USA übertragen werden dürfen", sagt Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. Unternehmen und andere Organisationen könnten personenbezogene Daten dann nur noch auf Servern innerhalb Europas verarbeiten. "Die Kunden wären von vielen innovativen Online-Diensten aus den USA abgeschnitten und müssten Qualitätseinbußen oder höhere Kosten in Kauf nehmen", so Dehmel. Dies sollte im Interesse des Digitalstandorts Europa verhindert werden, heißt es weiter. Darüber hinaus drohe den Unternehmen ein hoher finanzieller und organisatorischer Aufwand, wenn sie die Datenverarbeitung nach Europa verlegen müssten. Notwendig sei jetzt eine politische Lösung. Dehmel: "EU-Kommission und US-Regierung müssen sich auf Standards einigen, die ein ausreichendes Datenschutzniveau für EU-Bürger in den USA gewährleisten."
Zum Hintergrund heißt es vom Bitkom: Der EuGH hatte Anfang Oktober geurteilt, dass keine personenbezogenen Daten auf Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens mehr in die USA übertragen werden dürfen. Als wichtigste Gründe für das Verbot nannten die Richter die umfassenden Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden auf Daten und den mangelnden Rechtsschutz für EU-Bürger. So können Europäer in den USA bisher nicht rechtlich gegen Datenschutzverstöße von Behörden vorgehen. Betroffen sind Anbieter und Nutzer von zahlreichen Online-Diensten, darunter Cloud-Services, soziale Netzwerke oder Online-Shops. Auch die Tochtergesellschaften von US-Unternehmen in Europa müssen Konsequenzen ziehen, wenn sie zum Beispiel Daten ihrer Mitarbeiter oder Kunden in den USA auf Grundlage von Safe-Harbor verarbeiten. Das gleiche gilt für die US-Töchter von europäischen Unternehmen.
Nach dem Verbot von Safe Harbor sind die Unternehmen laut Bitkom gezwungen, die Datenübermittlung von persönlichen Daten in die USA auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Alternativen sind die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission, von den Datenschutzbehörden genehmigte "verbindliche Unternehmensregelungen" (Binding Corporate Rules) oder die Einwilligung der Betroffenen. "Viele Unternehmen haben inzwischen mit der Umstellung ihrer Verträge begonnen", sagt Dehmel. "Allerdings ist nicht sicher, ob diese Anpassungen auch dauerhaft gültig sind." Laut Bitkom prüfen die Datenschutzbehörden gerade, ob auch diese rechtlichen Transfermechanismen von dem EuGH-Urteil betroffen sind. Die Frist für die Prüfung läuft bis zum 31. Januar 2016.