Bitkom zum geplanten Gesetz gegen Mitarbeiter-Bespitzelung
26. August 2010, 14:05 Uhr |
Markus Kien
Fortsetzung des Artikels von
Teil 1
Das regelt das neue Gesetz
Das neue Gesetz regelt unter anderem die Videoüberwachung am Arbeitsplatz, die Kontrolle von E-Mails und Telefonaten sowie die Zulässigkeit von Internet-Recherchen in Bewerbungsverfahren.
- Grundsätzlich unzulässig soll die Videoüberwachung in Räumen mit privatem Charakter sein, etwa Umkleiden oder Toiletten.
- Eingeschränkt werden die Möglichkeiten, Mails und Telefonverbindungen zu prüfen - auch wenn es nur um Stichproben geht.
- Internet-Recherchen über Bewerber werden ebenfalls stark begrenzt. Demnach sollen Personalchefs keine Community-Profile von Kandidaten mehr lesen dürfen, wenn diese nicht klar der beruflichen Präsentation dienen.
- Bitkom zum geplanten Gesetz gegen Mitarbeiter-Bespitzelung
- Das regelt das neue Gesetz
- Klärungsbedarf bei Datenweitergabe innerhalb von Konzernen
- Die derzeit gültige Rechtslage zur Überwachung am Arbeitsplatz