Bitkom zum geplanten Gesetz gegen Mitarbeiter-Bespitzelung

26. August 2010, 14:05 Uhr | Markus Kien

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Das regelt das neue Gesetz

Das neue Gesetz regelt unter anderem die Videoüberwachung am Arbeitsplatz, die Kontrolle von E-Mails und Telefonaten sowie die Zulässigkeit von Internet-Recherchen in Bewerbungsverfahren.

  • Grundsätzlich unzulässig soll die Videoüberwachung in Räumen mit privatem Charakter sein, etwa Umkleiden oder Toiletten.
  • Eingeschränkt werden die Möglichkeiten, Mails und Telefonverbindungen zu prüfen - auch wenn es nur um Stichproben geht.
  • Internet-Recherchen über Bewerber werden ebenfalls stark begrenzt. Demnach sollen Personalchefs keine Community-Profile von Kandidaten mehr lesen dürfen, wenn diese nicht klar der beruflichen Präsentation dienen.

  1. Bitkom zum geplanten Gesetz gegen Mitarbeiter-Bespitzelung
  2. Das regelt das neue Gesetz
  3. Klärungsbedarf bei Datenweitergabe innerhalb von Konzernen
  4. Die derzeit gültige Rechtslage zur Überwachung am Arbeitsplatz

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