Bitkom zum geplanten Gesetz gegen Mitarbeiter-Bespitzelung

26. August 2010, 14:05 Uhr | Markus Kien

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Klärungsbedarf bei Datenweitergabe innerhalb von Konzernen

„Das Gesetz regelt viele Selbstverständlichkeiten und schafft Klarheit in Grauzonen", signalisiert Scheer Zustimmung. Skeptisch äußerte sich Scheer, ob sich die Recherche in Communitys in der Praxis unterbinden lässt. Web-2.0-Dienste würden auch auf dem Arbeitsmarkt an Bedeutung gewinnen. „Hier müssen wir stärker auf Aufklärung setzen, damit Arbeitnehmer vorsichtig mit privaten Informationen im Internet umgehen."

In dem Gesetzentwurf fehlt laut Bitkom jedoch eine Regelung zur Datenweitergabe innerhalb von Unternehmensverbünden. „Konzerne mit mehreren Tochterfirmen oder ausländischen Filialen brauchen hier Klarheit", gibt Scheer zu bedenken. „Im weiteren Gesetzgebungsprozess sollte dies zur umfassenden Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes ergänzt werden."


  1. Bitkom zum geplanten Gesetz gegen Mitarbeiter-Bespitzelung
  2. Das regelt das neue Gesetz
  3. Klärungsbedarf bei Datenweitergabe innerhalb von Konzernen
  4. Die derzeit gültige Rechtslage zur Überwachung am Arbeitsplatz

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Matchmaker+