BMWi-Vorschläge zur TKG-Novelle

19. März 2010, 14:12 Uhr | Markus Kien

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Neue Befugnisse für die Bundesnetzagentur

Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass die Entscheidungen der Bundesnetzagentur an wettbewerbs- und investitionsfreundlichen Regulierungsgrundsätzen ausgerichtet werden. Zur Erhöhung der Planungssicherheit für potenzielle Investoren soll die Bundesnetzagentur zudem die Befugnis erhalten, grundsätzliche Regulierungskonzepte frühzeitig vorzugeben und mit Blick auf Regulierungsentscheidungen möglichst verbindliche Vorfestlegungen zu treffen. Außerdem soll die Bundesnetzagentur die gemeinsame Nutzung von Grundstücken und dort installierten Einrichtungen vorgeben können.

Darüber hinaus ist eine Ergänzung der Informationspflichten über Infrastruktureinrichtungen vorgesehen. Sie zielt darauf ab, ein umfassendes Verzeichnis über deren Art, Verfügbarkeit und geografische Lage erstellen zu können und so Kooperationen und das so genannte Infrastruktur-Sharing zu verbessern. Damit soll der bereits existierende Infrastrukturatlas nochmals optimiert werden.


  1. BMWi-Vorschläge zur TKG-Novelle
  2. Neue Befugnisse für die Bundesnetzagentur
  3. Auch die Verbraucher sollen profitieren

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