Das Bundeswirtschaftsministerium legt Eckpunkte zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vor. Es geht dabei um die Umsetzung der Vorgaben des europäischen Richtlinienpakets zur elektronischen Kommunikation in nationales Recht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die Eckpunkte zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgelegt. Mit diesen sollen die Vorgaben des europäischen Richtlinienpakets zur elektronischen Kommunikation, das im Dezember 2009 in Kraft getreten ist, in nationales Recht umgesetzt werden. Eine Verabschiedung des überarbeiteten Rechtsrahmens ist für Ende des Jahres geplant.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: „Der Telekommunikationssektor birgt große Wachstumspotentiale für die deutsche Wirtschaft. Diese gilt es zu erschließen und zu nutzen. Insbesondere angesichts der immer noch andauernden Wirtschafts- und Finanzkrise müssen zügig die entsprechenden investitionsstimulierenden und wettbewerbsfördernden Impulse in diesem wichtigen Wirtschaftssektor gesetzt werden. Die geplanten Änderungen des Telekommunikationsgesetzes werden hierzu einen Beitrag leisten. Unter anderem werden sie die Voraussetzungen für den wettbewerbskonformen Breitbandausbau und für Investitionen in hochleistungsfähige Netze der nächsten Generation verbessern."