BMWi-Vorschläge zur TKG-Novelle

19. März 2010, 14:12 Uhr | Markus Kien

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Auch die Verbraucher sollen profitieren

Die Nutzung von Frequenzen soll effizienter und flexibler werden. Verschärfte Sanktionsmöglichkeiten sollen dazu führen, dass Funkfrequenzen zukünftig auch tatsächlich genutzt und nicht nur vorgehalten werden. Gleichzeitig sollen Übertragbarkeit, Handel, Vermietung und gemeinsame Nutzung von Frequenzen offener gestaltet werden.

Das Vertrauen der Verbraucher soll durch eine Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit gestärkt werden. Durch erweiterte Informationen über Preise und Angebote werden die Dienstleistungen für den Verbraucher transparenter und leichter vergleichbar. Zukünftig haben die Unternehmen bei Datenschutzverletzungen die zuständigen Behörden zu benachrichtigen.

Darüber hinaus soll die institutionelle Zusammenarbeit auf europäischer Ebene im Telekommunikationsbereich intensiviert werden. Der intensivere Austausch mit europäischen Gremien und Organen bei Regulierungsentscheidungen trägt dem Ziel der Harmonisierung im europäischen Binnenmarkt Rechnung. Die Entscheidungskompetenzen der Bundesnetzagentur bleiben dabei bestehen, zusätzliche Vetorechte europäischer Dienststellen sind nicht vorgesehen.

Die Eckpunkte zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sind im Web abrufbar.


  1. BMWi-Vorschläge zur TKG-Novelle
  2. Neue Befugnisse für die Bundesnetzagentur
  3. Auch die Verbraucher sollen profitieren

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