Telekommunikationsgesetz

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur TKG-Novelle

4. März 2011, 10:57 Uhr | Markus Kien
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle.
© BMWi/Chaperon

Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt umfangreiche Änderungen in den europäischen Richtlinienvorgaben zur Telekommunikation in innerstaatliches Recht um.

Zur Förderung des wettbewerbskonformen Ausbaus hochleistungsfähiger Telekommunikationsnetze sieht der Kabinettentwurf unter anderem die Einführung wettbewerbs- und investitionsfreundlicher Regulierungsgrundsätze für die Bundesnetzagentur vor, die die Behörde zukünftig bei allen Regulierungsentscheidungen berücksichtigen muss.

Insbesondere im Rahmen der Entgeltregulierung sind Investitionsrisiken beim Aufbau moderner Hochgeschwindigkeitsnetze zu beachten. Damit setze der Gesetzentwurf wichtige Impulse für Investitionen und Innovationen im gesamtwirtschaftlich bedeutenden Telekommunikationssektor, heißt es.

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle kommentiert den Gesetzentwurf zur TKG-Novelle: „Der Gesetzentwurf ist ein großer Gewinn für den Technologiestandort Deutschland! Die neue Regelung ermöglicht den wettbewerbskonformen Ausbau hochleistungsfähiger Telekommunikationsnetze. Besonders freut mich, dass wir mit unserem Gesetz die Rechte der Bürgerinnen und Bürger deutlich stärken. Die Probleme, die bisher beim Anbieterwechsel bestanden, gehören nun der Vergangenheit an. Das stärkt das Vertrauen in Markt und Wettbewerb.“

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner ergänzt: „Mit den neuen Regelungen wird der Verbraucherschutz wesentlich gestärkt. Es ist uns gelungen, das Problem der kostenpflichtigen Warteschleifen zu lösen. Wird vom Unternehmen keine Leistung erbracht, dürfen auch keine Kosten berechnet werden. Wir sind uns auch einig, dass der ländliche Raum schnellstmöglich mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen versorgt wird.“


  1. Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur TKG-Novelle
  2. Verbraucherschutz wird gestärkt
  3. Datenschutz und Breitbandausbau

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