Im Bereich der Datenschutzbestimmungen im Telekommunikationsrecht werden zusätzliche Informations- und Transparenzverpflichtungen zum besseren Schutz sensibler Daten eingeführt. Dazu gehört unter anderem die Verpflichtung so genannter Ortungsdiensteanbieter, den Nutzer bei jeder Ortung des Mobilfunkendgerätes durch eine Textmitteilung zu informieren, sofern der Standort nur auf dem Endgerät angezeigt wird, dessen Standortdaten ermittelt wurden.
Vorgesehen ist auch, dass der ländliche Raum schnellstmöglich mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen versorgt wird. 2015, spätestens aber 2018, soll eine flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit einer Bandbreite von 50 MBit/s erreicht werden.
Die erste Befassung des Bundesrates ist für den 15. April 2011 vorgesehen, die parlamentarischen Beratungen im Bundestag werden voraussichtlich im Mai beginnen. Der Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.