Die Überprüfung hat für den Bereich der Marktdefinition zu einer Abgrenzung geführt, die zwischen verschiedenen einzelnen Märkten im Bereich der Einspeisung von Rundfunksignalen und der Signal-Lieferung sowie dem nationalen Markt für die Bereitstellung von terrestrischen Sendeanlagen für die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale gegenüber Inhalte-Anbietern unterscheidet.
Die Prüfung anhand des Drei-Kriterien-Tests hat gezeigt, dass auf den Einspeise- und Signal-Lieferungsmärkten weiterhin sowohl beträchtliche Marktzutrittsschranken bestehen als auch eine Tendenz zu wirksamem Wettbewerb nicht festzustellen ist.
Allerdings hat die Überprüfung auch gezeigt, dass auf diesen beiden Märkten die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts ausreichend und somit die Regulierungsbedürftigkeit nicht mehr gegeben ist. Dies ergebe sich vor allem daraus, dass hier schon bislang Regulierungsinstrumente angewandt werden, die eher solchen des allgemeinen Wettbewerbsrechts entsprechen, ohne dass diese sich als unzulänglich herausgestellt hätten.
Der nationale Markt für die Bereitstellung von terrestrischen Sendeanlagen für die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale gegenüber Inhalte-Anbietern ist hingegen weiterhin regulierungsbedürftig.