Bundesnetzagentur: Ende der Regulierung für Kabelnetzbetreiber

6. September 2010, 12:17 Uhr | Markus Kien

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Bundeskartellamt soll Aufsicht übernehmen

Als Ergebnis der Überprüfung sei nunmehr beabsichtigt, die Einspeise- und Signallieferungsmärkte aus der Regulierung zu entlassen. Dementsprechend ist im parallel erstellten Entwurf zu den vorgesehenen Abhilfemaßnahmen vorgesehen, für die Einspeise- und Signallieferungsmärkte die bisherigen Regulierungsmaßnahmen aufzuheben. In diesem Bereich soll zukünftig das Bundeskartellamt die Aufsicht über diese Märkte übernehmen.

Für den auch weiterhin als reguliert eingestuften Markt für die Übertragung analoger UKW-Hörfunksignale gegenüber Inhalte-Anbietern sieht der Entwurf zu den Abhilfemaßnahmen vor, dass die Entgelte für Endnutzerleistungen gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) weiterhin der nachträglichen Regulierung nach § 38 Abs. 2 bis 4 TKG entsprechend unterliegen.

Das Bundeskartellamt hat bereits zu der beabsichtigten Marktdefinition, zur Prüfung der Regulierungsbedürftigkeit und der Feststellung beträchtlicher Marktmacht das Einvernehmen erteilt. Die EU-Kommission hat nun einen Monat Zeit, den Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse der Bundesnetzagentur zu kommentieren.


  1. Bundesnetzagentur: Ende der Regulierung für Kabelnetzbetreiber
  2. Wettbewerbsrecht soll künftig ausreichen
  3. Bundeskartellamt soll Aufsicht übernehmen

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