Die Bundesnetzagentur hat jetzt ihre endgültige Entscheidung für die Einführung der Vectoring-Technologie im Telekom-Netz bekannt gegeben. Konkurrenzanbieter werden nicht ausgesperrt.
Die Vectoring-Technik ermöglicht Übertragungsraten von bis zu 100 Megabit pro Sekunde an VDSL-Anschlüssen. Da die Vectoring-Technik allerdings den Zugriff auf den ganzen Kabelstrang voraussetzt, ist bei deren Einsatz im Kabelverzweiger (KVz) kein Platz für zwei Anbieter.
Deshalb hatte es mächtig Zoff nach der Vorlage des ersten Entwurfs für die Vectoring-Vorgaben von den Netzbetreiberverbänden VATM und Breko gegeben. Die Netzagentur hätte mit ihrem damaligen Entwurf quasi dafür gesorgt, dass die Telekom bei der Vectoring-Technologie die Konkurrenz aussperren kann. Jetzt hat die Bundesbehörde die Vorgaben zugunsten der Telekom-Konkurrenten angepasst. Unter anderem wurde der Bestandsschutz für Nutzer im KVz verbessert.
Die Telekom muss nun sicherstellen, dass die Wettbewerber weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Produkte den Endkunden anbieten zu können. Allerdings kann die Telekom unter »besonderen Bedingungen« den Zugang zur »letzten Meile« am KVz verweigern, damit sie selbst oder ein anderes Unternehmen dort Vectoring einsetzen kann.
Jetzt liege es an allen investitionswilligen Unternehmen, die Chancen für den Aufbau moderner Telekommunikationsnetze zu nutzen und den Breitbandausbau zügig voranzutreiben, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Aufgrund der jetzt getroffenen Entscheidung muss die Telekom unverzüglich ihre Musterverträge für den Zugang zur »letzten Meile« und für ein im Falle des Vectoring-Einsatzes ersatzweise anzubietendes Bitstrom-Produkt ändern. Darin sind die technischen, betrieblichen und rechtlichen Details des tatsächlichen Einsatzes von Vectoring zu regeln. Die Musterverträge müssen der Bundesnetzagentur vorlegt werden und werden von ihr noch einmal geprüft.