Aus den Reihen von Bürgerrechtsorganisationen, Verbraucherschützern und IT-Experten wird zudem immer wieder kritisiert, dass bis heute nicht klar ist, was die Vorratsdatenspeicherung in der Praxis überhaupt bewirken soll. So gibt das Bundesjustizministerium zwar an, »bei der Aufklärung schwerer Straftaten und bei der Gefahrenabwehr sind Verkehrsdaten ein wichtiges Hilfsmittel für die staatlichen Behörden«. Daher führe das aktuelle Fehlen entsprechender Vorratsdaten zu Lücken bei der Strafverfolgung und bei der Gefahrenabwehr und könne im Einzelfall dazu führen, dass strafrechtliche Ermittlungen ohne Erfolg bleiben, weil weitere Ermittlungsansätze nicht vorhanden sind. Gleichzeitig konnten Justizminister Heiko Maas und seine Mitstreiter auf Nachfragen aus dem Bundestag und der Presse bislang jedoch keine konkreten Szenarien benennen, in denen die Vorratsdaten tatsächlich für einen Ermittlungserfolg zwingend notwendig wären. »Ich hab jetzt hier Ad-hoc keine Gefahren, die ich Ihnen präsentieren kann, die dadurch abgewendet oder nicht abgewendet wurden«, so erst vergangenen Woche wieder der Sprecher des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz, Piotr Malachowski, bei der Bundespressekonferenz.
Anderen gehen die neuen Regelungen hingegen nicht weit genug. Im Einklang mit den weiterreichenden Forderungen einiger CDU-Mitglieder bezeichnet etwa der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, den neuen Gesetzesentwurf als »bei weitem nicht ausreichend und fernab der Anforderungen aus der Praxis«. Während es der Polizei gestattet sei, den Wohnraum von Verdächtigen zu überwachen, dürfe sie künftig selbst im Falle einer Vergewaltigung nicht unbedingt wissen, mit wem der Verdächtige in den letzten Wochen telefoniert habe.
So oder so bleibt also äußerst fraglich, ob das neue Gesetz in dieser Form wirklich rechtens und auch sinnvoll wäre und warum es angesichts solcher gravierenden Unsicherheiten trotzdem unbedingt noch vor der Sommerpause per Schnellschuss auf den Weg der Verabschiedung gebracht werden soll.