Glasfaserausbau

Datenautobahn unter dem Asphalt

16. August 2018, 14:53 Uhr | Sabine Narloch

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Kleiner Spalt, großer Zeitgewinn?

Auch wenn die Angaben zu monetären und zeitlichen Einsparungen des Trenching-Verfahrens variieren, in ihrem Verhältnis zu konventionellen Methoden decken sie sich. So kann man für die Verlegung einer Strecke von mehreren Hundert Metern im herkömmlichen Tiefbau etwa drei bis vier Wochen einplanen, während es mit Micro-Trenching für die gleiche Strecke wenige Tage sind. Tage statt Wochen ist somit der gemeinsame Nenner – und das bedeutet in jedem Fall eine signifikante Beschleunigung der Bauzeit. Die Telekom gibt die Angabe aus, dass Trenching etwa achtmal schneller ist als herkömmliche Tiefbau-Verfahren und bis zu 30 Prozent günstiger. Auch Tobias Schubert sieht den größten Vorteil des Micro-Trenchings in „der deutlichen Verkürzung der Installationszeit und der Kostenersparnis im Vergleich zum Tiefbau“. Im städtischen Umfeld beläuft sich der Meterpreis laut Angaben von Corning auf rund 90 Euro, mit Micro-Trenching wird er mit 30 Euro angesetzt – und ist damit um ein Drittel günstiger. Im ländlichen Sektor liegt das Vergleichspaar bei 15 Euro im herkömmlichen Tiefbau und bei acht Euro mit Micro-Trenching – das ist immerhin um die Hälfte günstiger. Eigentlich sind das überzeugende Zahlen, dennoch geben sich viele Kommunen und Tiefbauämter zurückhaltend.

Thema Sicherheit
Die schmalen Kanäle lassen die Frage aufkommen, ob die Kabel darin wirklich ausreichend gut gelagert sind. Die Rohre, in denen sich die Kabel befinden, bieten nach Tobias Schubert „einen ausreichenden mechanischen Schutz gegen auftretende Querdrücke.“ Wichtig sei aber, dass die Rohrtrassen sorgsam verlegt seien. Denn die eigentlichen Glasfaserkabel werden in der Regel erst nachträglich mit Druckluft ins Rohr eingeblasen. Sind die Rohr-trassen nicht gerade verlegt, kann das problematisch werden. Ebenfalls von Relevanz ist die Verlegetiefe: Je geringer diese ist, „desto stärker ist das Temperaturverhalten von Röhrchen, Kabeln und Fasern zu berücksichtigen“, so Schubert. Bei starken Temperaturschwankungen könne das zu „Wanderungsbewegungen“ führen. Und auch ein Worst-Case-Szenario zeichnet der Corning Marketing-Manager: Werden die Glasfasern gestaucht oder gezogen, „verändern sich die Übertragungseigenschaften – unter Umständen bis zum Komplettausfall.“ Schubert attestiert aber auch, dass die „Verlegemethoden in den letzten Jahren immer besser geworden“ seien. Allerdings fehlten bei dieser noch jungen Methode die Langzeiterfahrungen. „Eine längerfristige Beeinträchtigung“ in Hinblick auf die Struktur des Oberflächenbelags der Straße könne nicht „ganz ausgeschlossen“ werden. Darin sieht Schubert mit einen „Grund, der Kommunen und Tiefbauämter bei der Genehmigung zögern lässt“.

Zumindest rechtlich ist dem Micro- und auch dem Mini-Trenching der Weg geebnet. Im Telekommunikationsgesetz TKG § 68.2. werden die beiden Verfahren erwähnt. Dieser Paragraph ist überschrieben mit „Grundsatz der Benutzung öffentlicher Wege“. Im zweiten Absatz
geht es um Telekommunikationslinien und wie sie zu errichten und zu unterhalten sind. Im Gesetz werden auch explizit das Micro- und Mini-Trenching als Methode „in geringerer Verlegetiefe“ erwähnt. Ein Antrag zum Einsatz des Trenchings ist demnach stattzugeben, wenn „erstens die Verringerung der Verlegetiefe nicht zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzniveaus und zweitens nicht zu einer wesentlichen Erhöhung des Erhaltungsaufwandes führt oder drittens der Antragstelle die durch eine mögliche wesentliche Beeinträchtigung entstehenden Kosten beziehungsweise den höheren Verwaltungsaufwand übernimmt“. Der Begriff „wesentliche Beeinträchtigung“ mag dabei grundsätzlich abschreckende Wirkung haben und kann zudem unterschiedlich ausgelegt werden. Die Sorge, auf langfristigen Schäden beziehungsweise Kosten sitzenzubleiben, ist daher bei der Entscheidung immer im Hintergrund.

Es ist also ein Abwägen, ob Micro-Trenching zum Einsatz kommt. Auch Schubert spricht davon, dass es „keine Universallösung“ sei. Das Breitbandbüro des Bundes zählt auf seiner Webseite auf, dass sich das Verfahren in erster Linie für die Verlegung im Geh- und Radwegbereich sowie in Fahrbahnen eigne. Während bei Beton- und Pflasterstraßen oder Strecken mit Substanzschäden wie Rissen oder Flickstellen das Verfahren nicht zum Einsatz kommen sollte, ebenso nicht auf Autobahnen. Und so setzt auch die Telekom auf einen Methodenmix beim Netzausbau.
Für Ende Januar des Jahres 2018 hat das Unternehmen die zweite Tranche des Glasfaserausbaus in Gewerbegebieten von rund 30 Kommunen angekündigt. Auch dabei wird das Trenching-Verfahren zum Einsatz kommen.

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