funkschau Kommentar

Der Wolf im Schafspelz

5. August 2019, 10:33 Uhr | Natalie Lauer
© 123rf

Laut einem Beschlussvorschlag möchte das Innenministerium verschlüsselte Messenger-Dienste zur Einrichtung einer Abhörschnittstelle zwingen. Doch dient das Ganze tatsächlich dem Schutz der Bevölkerung? Fest steht, Bürgerinnen und Bürger werden damit in ihrer Freiheit beschnitten.

Artikel 32 Absatz 1a DSGVO führt die Verschlüsselung sowie die Pseudonymisierung personenbezogener Daten als Schutzmaßnahme für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen an. Unternehmen werden darin aufgerufen, ihr Bestmögliches zu tun, um diesen Schutz mithilfe des neuesten Stands der Technik zu gewährleisten.

Mit diesem Ziel haben die meisten Messenger-Dienste standardmäßig die Ende-zu-Ende Verschlüsselung eingeführt. Durch dieses  Verfahren können Dritte nicht auf den Inhalt der versendeten Nachrichten zugreifen – auch nicht die Diensteanbieter selbst. Man sollte denken, dass damit alle Parteien zumindest in diesem Punkt zufrieden sind und das Thema abgehakt werden kann. Doch diese Rechnung wurde ohne das Innenministerium gemacht, das laut einem Beschlussvorschlag nun verschlüsselte Messenger-Dienste zur Einrichtung einer Abhörschnittstelle zwingen möchte. Wer nicht mitzieht, kann einpacken und ihm droht die Sperrung seiner Dienste durch die Bundesnetzagentur.

Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrust) sieht darin zurecht einen Konflikt mit der „No backdoor“-Zusicherung der deutschen IT-Sicherheitsindustrie, die sich durch das Siegel „IT Security made in Germany“ auszeichnet. Insbesondere, da sich Deutschland laut TeleTrust das Ziel gesetzt hat, zum Verschlüsselungsstandort Nr. 1 zu werden, macht das Vorhaben keinen Sinn und steht in keinem Verhältnis zu dessen tatsächlichem Nutzen. Es liegt auf der Hand, dass Strafverfolgte auf andere Kommunikationswege ausweichen, sobald die Verschlüsselung Geschichte ist.

Auch rein technisch gesehen lässt sich das Vorhaben nicht so einfach umsetzen, denn die Entschlüsselung kann lediglich an den jeweiligen Endgeräten vorgenommen werden. Zu Abhörzwecken ist der Einsatz von entsprechender Spionage-Software erforderlich. Das bedeutet, Aktion seitens der Behörden wäre gefragt. Diese wollen das Ganze aber auf die Anbieter der Messenger-Dienste abwälzen.

Massiver Vertrauensbruch
In erster Linie wird mit dem Beschlussvorschlag das Vertrauen der Nutzer lädiert und gerade dieses gilt es in Zeiten der wachsenden Digitalisierung, die eine zunehmende Virtualisierung der sozialen Welt mit sich bringt, zu wahren. Gerade weil es nicht immer, und vor allem nicht jedem Laien möglich ist, die technischen Hintergründe und Voraussetzungen hinter digitalen Prozessen zu verstehen, gewinnt Vertrauen auf diesem Feld immer mehr an Bedeutung. „Vertrauen basiert auf einer Erwartung und ist in die Zukunft gerichtet. Mit dem Wissen aus der Vergangenheit wird eine Einschätzung vorgenommen und dann vertraut“, schreibt Monika Skoluds in ihrem Werk, das sich mit dem Thema Vertrauen in extenso auseinandersetzt. Im Umkehrschluss heißt das: Ist Vertrauen einmal verloren, kehrt es so schnell nicht wieder. Leidtragende ist dann die Digitalisierung mit all ihren Kindern, die sie künftig hervorbringen wird.

Fahler Beigeschmack
Mit dem Beschlussvorschlag wird aber nicht nur das Vertrauen in die digitale Welt, sondern auch jenes innerhalb der demokratischen Gesellschaft, zwischen Wählern und Gewählten, erschüttert. Die Bürger werden in ihrer Freiheit beschnitten, wenn auch zugunsten der Sicherheit. Da stellt sich die Frage, was wichtiger ist. Benjamin Franklin bemerkte einst hierzu: „Diejenigen, die wesentliche Freiheit aufgeben würden, um ein temporäre Sicherheit zu erkaufen, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit”. Außerdem sind es nicht nur die Strafbehörden, die von den auf Anordnung eingebauten Schwachstellen profitieren. Tele Trust weist in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit der illegalen Nutzung durch unbefugte Dritte hin. Das stellt wiederum ein Sicherheitsrisiko für Bürger dar.

Wenn Threema im Spiegel ankündigt bezüglich der Sache keine Kompromisse einzugehen und Deutschland im selben Atemzug mit totalitären Staaten wie China oder Iran vergleicht, sollte das liberal gesinnte Ohr aufhorchen. Die Freiheit zählt schließlich zu den Grund- und Menschenrechten. Natürlich könnte man nun denken, dass man als unschuldiger Bürger ohnehin nichts zu verbergen hat. Sobald aber Denken und Handeln insofern von außen gesteuert werden, als dass man stets im Hinterkopf hat, wie sich dieses von staatlichen Überwachungsprogrammen interpretieren lässt, gleicht das einer Bankrotterklärung an die Freiheit und damit auch an die Demokratie.

Bei dem Beschlussvorschlag geht es aber nicht um die Frage, wie böse die Politik ist, sondern vielmehr darum, ob wir ein Recht auf Privatheit in digitalen Räumen ebenso wie in realen Orten haben. Im realen Leben besteht der Mensch aus Fleisch und Blut, ist nicht gläsern. Letzteres sollte er auch in der digitalen Welt nicht vollends sein.


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