Eine weitere Forderung der Unternehmen ist die Aufnahme eines Datenschutzbeauftragten nach deutschem Vorbild in die neue EU-Datenschutzverordnung. Dieser berichtet direkt an die Geschäftsführung und hat eine starke Stellung, um auf die Einhaltung des Datenschutzes im Unternehmen hinzuwirken. Zugleich ist er wichtiger Ansprechpartner für die Betroffenen und die Aufsichtsbehörden.
Ein einheitliches Datenschutzrecht würde nach Ansicht des Bitkom auch Europas internationale Verhandlungsposition bei Datenschutzfragen stärken. Die Verordnung sei dabei allerdings nur ein Bestandteil der geforderten Maßnahmen. Von ihr könne nicht erwartet werden, dass sie das Problem des Zugriffs von Geheimdiensten oder Sicherheitsbehörden auf Daten in Unternehmen vollständig löse. Die Verordnung regele ja gerade nicht das staatliche Handeln in Sicherheitsfragen, sondern den Umgang mit Daten in Unternehmen. Diesen zu verbieten, Daten herauszugeben, zu deren Herausgabe sie aufgrund anderer Rechtsgrundlage verpflichtet sind, würde die Unternehmen vor Konflikte stellen, die sie selbst nicht lösen können.