Nach Eilanträgen gegen Frequenzauktion

Experte sieht kaum Erfolgsaussichten für Klagen gegen 5G-Regeln

18. Februar 2019, 16:44 Uhr | Lars Bube
© Sebastian Duda - Fotolia

Das Kürzel 5G ist in aller Munde in der Internetbranche. Mit dem schnellen Übertragungsstandard soll die Industrie wettbewerbsfähig bleiben. Doch es gibt einen erbitterten Streit vor Gericht.

Bei der Versteigerung von 5G-Mobilfunkfrequenzen haben die Klagen von Netzbetreibern aus Sicht eines Experten kaum Chancen auf Erfolg. »Die Bundesnetzagentur hat ihre Vergaberegeln gut austariert und gerichtsfest gestaltet - da ist keinerlei Willkür erkennbar«, sagte der Telekommunikationsexperte Torsten Gerpott von der Universität Duisburg-Essen der Deutschen Presse-Agentur. Ähnliche Klagen anderer Firmen bei einer Frequenzauktion 2015 seien ebenfalls gescheitert.

Die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica sowie andere Firmen hatten Klagen vor dem Kölner Verwaltungsgericht eingereicht. Aus ihrer Sicht wurden die Vergaberegeln unfair gestaltet. Professor Gerpott argumentiert hingegen, dass die Regulierungsbehörde ihren Ermessensspielraum vertretbar genutzt habe.

Die Vergaberegeln schreiben gewisse Ausbaupflichten vor. Neueinsteigern ohne eigenes Netz - in diesem Falle die Firma 1&1 Drillisch (United Internet) - bekommen aber umfassende Ausnahmen. Dies wiederum ist den drei bisherigen Netzbetreibern ein Dorn im Auge. Zudem warnen sie vor einer Öffnung ihrer Netze gegenüber Wettbewerbern, weil dadurch eigene Investitionen entwertet würden.

Die Vergaberegeln sehen zwar keine Öffnungspflicht - ein sogenanntes Nationales Roaming - vor, aber ein sogenanntes Verhandlungsgebot: Die Firmen müssen miteinander sprechen. Wenn sich ein Platzhirsch der Kooperation mit einem Konkurrenten verweigert, könnte die Bundesnetzagentur als Schiedsrichter des Streits einschreiten. Dies geht den Netzbetreibern schon zu weit.


  1. Experte sieht kaum Erfolgsaussichten für Klagen gegen 5G-Regeln
  2. Verzögerung durch Eilanträge unwahrscheinlich

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