Verbraucherschutz

First Telecom muss Auskunftsnummer 11830 abschalten

14. Februar 2020, 11:14 Uhr | Autorin: Larissa Schwedes, dpa / Redaktion: Stephanie Jarnig
© Cathy Yeulet / 123rf

Die Bundesnetzagentur hat nach mehreren Verbraucherbeschwerden gehandelt und die Auskunftsnummer 11830 verboten. First Telecom muss sie nun abschalten.

Nach etlichen Beschwerden hat die Bundesnetzagentur zum Schutz von Verbrauchern die Auskunftsnummer 11830 verboten. Man habe festgestellt, dass Anrufer über die Nummer oft weitervermittelt worden seien, ohne transparent über den Preis dafür informiert zu werden, teilte die Behörde am Montag mit. Auch Vorgaben für Warteschleifen seien verletzt worden. “Wir gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die gegen die Vorgaben zur Preisklarheit und das Wettbewerbsrecht verstoßen”, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, dazu.

First Telecom, der Betreiber der Nummer, ist nun angehalten, die 11830 abzuschalten und darf außerdem kein Geld mehr von Kunden verlangen, denen Kosten durch die Rufnummer entstanden sind. Über die Auskunftsnummer konnten Anrufer sich Telefonnummern heraussuchen oder sich weiter verbinden lassen. Die Bundesnetzagentur ist nach eigenen Angaben durch Beschwerden von Verbrauchern auf die Verstöße aufmerksam geworden.


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