Apple Watch

Halber Preis für Apple-Mitarbeiter

7. April 2015, 10:21 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Kein Verkaufsverbot und das Ende der Fanboy-Warteschlangen

Lange Warteschlangen mit tagelang vor den Stores campierenden Kaufinteressenten, bislang eher als eine Art Markenzeichen von Apple und der begehrten neuen Produkte gefeiert, sollen aber dennoch vermieden werden. Wie Cook in einem weiteren internen Memo angekündigt hat, soll es solche Szenen künftig möglichst überhaupt nicht mehr geben. Neben der bereits bei der Apple Watch praktizierten Vorschauphase soll dafür bei künftigen Produktlaunches vor allem das Onlinegeschäft forciert werden. Kunden sollen sich die Produkte künftig in aller Ruhe vorab im Store ansehen und sie dann am besten bequem online bestellen. Am extremsten ist dieses neue Konzept in Großbritannien zu spüren: im vereinten Königreich wird es die Apple Watch erst gar nicht in den Stores zu kaufen geben, wohl aber kann sie dort ausprobiert und online bestellt werden.

Gleichzeitig mit den neuen Ankündigungen weißt Apple Meldungen, wonach man die Watch in der Schweiz wegen möglicher patentrechtlicher Probleme vorerst nicht verkaufen dürfe, zurück. Konkret geht es dabei um ein markenrechtliches Patent des Unternehmens »Leonard Timepieces«, das sich den Schutz für einen stilisierten Apfel mit dem Schriftzug Apple darin als Logo für Uhrenprodukte eingetragen hat. Theoretisch könnte der Hersteller die Rechte an dieser Wort-Bild-Marke im Dezember um weitere zehn Jahre verlängern und damit gegen die Apple Watch, die ebenfalls mit einem Apfel-Logo versehen ist vorgehen. Schweizer Rechtsspezialisten wie der Anwalt Martin Steiger halten die Erfolgschancen einer solchen Klage jedoch für äußerst gering. Leonard Timepieces müsste dafür unter anderem eine Verwechslungsgefahr seiner Produkte mit der Apple Watch beweisen, sowie nachweisen, dass man die geschützte Marke in den letzten Jahren auch aktiv benutzt hat. Da dies jedoch nicht der Fall ist, muss sich Apple nach Steigers Ansicht keine Sorgen um den Verkaufsstart der Apple Watch in der Schweiz machen. »So oder so ist die Meldung zum angeblichen schweizerischen Apple Watch-Patent mit einer Laufzeit bis Dezember 2015 eine Zeitungsente«, zieht Steiger sein Fazit und präzisiert: »In der Schweiz besteht – soweit ersichtlich – bislang kein Verkaufsverbot für die neue Apple Watch, schon gar nicht wegen einem Patent! Außerdem ist fraglich, ob Leonard Timepieces mit einem markenrechtlichen Widerspruch oder sonstigen Rechtsmitteln gegen Apple ohne weiteres obsiegen würde.«


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