Liquid Broadband hat Klage gegen die Vorgaben der Bundesnetzagentur zum Vergabeverfahren der Mobilfunk-Frequenzblöcke eingereicht.
Vor einigen Wochen hat die Bundesnetzagentur die Regelungen zum Vergabeverfahren der freiwerdenden Frequenzblöcke für Mobilfunk bekanntgegeben. Diese sehen keine individuellen Vorteile für Neueinsteiger im Netzbetreibermarkt vor. Laut dem potenziellen Mobilfunk-Provider Liquid Broadband soll diese Regelung »klar rechtswidrig« sein. Demnach erlaube das Verfahren den etablierten Netzbetreibern wie Telefónica, Telekom und Vodafone, sich von Wettbewerb freizukaufen und würde so den Markt beschränken, erklärt das Unternehmen.
Als Reaktion hat Liquid Broadband gegen die Regelung der Bundesnetzagentur Klage erhoben. Jetzt sollen die Gerichte prüfen, inwiefern die Vorgaben der Frequenzversteigerung den Wettbewerb ausbremsen. Aktuell steht zumindest fest, dass kleine und neue Anbieter kaum eine Chance haben, bei einem Bieterwettstreit mit den Konzernen mitzuhalten. Beispielsweise Liquid Broadband bräuchte jedoch ein Frequenzspektrum, um überhaupt im Markt Fuß zu fassen.