Wer Mitarbeiter im Auftrag des eigenen Unternehmens bespitzelt, setzt sich selber erheblichen Straf- und Haftungsrisiken aus. IT-Verantwortliche können sehr genau Mitarbeiter unter die Lupe nehmen, hier schiebt das Gesetz aber einen Riegel vor - wer dagegen verstößt, ob bewusst oder unbewusst, steht bereits mit einem Bein im Knast.
Es ist seit dem Bahn-Desaster in aller Munde und doch praktizieren es viele Unternehmen nach wie vor: Die Bespitzelung von Mitarbeitern. Unternehmen überwachen ihre Mitarbeiter in vielfältigsten Formen. Dies geschieht sowohl generell gegenüber der gesamten Belegschaft als auch gezielt zu einzelnen Mitarbeitern. Hierzu wird in erheblichem Maße gerade auch die IT eingesetzt.
Eine rechtliche Überprüfung dieser Maßnahmen erfolgt dabei aber kaum. Die IT setzt vielmehr derartige Anweisungen grundsätzlich ohne weiteres um. In der Regel ist dabei weder den IT-Verantwortlichen noch den IT-Administratoren bewusst, dass ein derartiges Vorgehen zu ihrer persönlichen Strafbarkeit und Haftung führen kann. Auch ist weitgehend unbekannt, dass unzulässig gewonnenes Beweismaterial oftmals nicht vor Gericht verwertet werden kann.