Die Überwachung von Mitarbeitern erfolgt in vielfältiger Weise. Dies beginnt mit dem Einsatz von Überwachungskameras, geht über die Erstellung von Telefonlisten bis hin zur Registrierung der Internetaktivitäten sowie der Hard- und Softwarenutzung. Gemeinsam mit dem Einsatz der Eingangs- beziehungsweise Ausgangskontrollen und der sonstigen Überwachungsmöglichkeiten (etwa die elektronische Bezahlung in Kantine, Kaffeeautomaten etc.) kann oftmals ein umfassendes Bewegungs- und Handlungsprofil nahezu der gesamten Belegschaft erstellt werden.
Diese Überwachungsmöglichkeiten werden vielfach durch den Einsatz klassischer Kriminalsoftware ergänzt. Diese überwachen den Datenfluss des Unternehmens und filtern »auffällige« Verhaltensformen von Mitarbeitern heraus (etwa Tätigkeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, Besonderheiten bei Rechnungserstellungen, untypische Nutzung von Hard- und Software, etc.). Dabei wird die Kriminalsoftware oftmals nicht als solche bezeichnet. Der Einsatz erfolgt vielmehr in der Regel »getarnt« als Teil allgemeiner Steuerungs- und Kontrollelemente, wie etwa im Rahmen von SOX oder COSO II.