Mit einem Bein im Knast: unzulässige Bespitzelung von Mitarbeitern

26. August 2010, 14:41 Uhr | Ralf Ladner

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Bespitzelung einer Zielperson

Die Steigerung und zugleich der häufigste Fall der Bespitzelung ist die gezielte anlassbezogene Kontrolle einzelner Arbeitnehmer. Dies geschieht oftmals im Zusammenhang mit der (beabsichtigten) Trennung von als unliebsam empfundenen Mitarbeitern. Sofern keine oder nicht ausreichende Anhaltspunkte für eine Kündigung bestehen, wird dann in der Regel zunächst nach Unregelmäßigkeiten bei der Spesenabrechnung gesucht. Als »letztes Mittel« erfolgt sodann oftmals der Zugriff auf den Account des  Arbeitnehmers. So sollen Anhaltspunkte für ein konkretes Fehlverhalten des Mitarbeiters gefunden werden. Notfalls wird dabei auf eine unzulässige beziehungsweise übermäßige Privatnutzung des Internets und/oder einen damit einhergehenden »Arbeitszeitbetrug« abgestellt.

Die hierzu angewiesenen IT-Administratoren setzen dabei die entsprechenden Weisungen ihrer Vorgesetzten zum Zugriff auf die Mitarbeiterdaten üblicherweise ohne große Hinterfragung um. Oftmals werden sogar Einblick in erkennbar rein private Mitarbeiterdateien genommen und/oder diese kopiert. 


  1. Mit einem Bein im Knast: unzulässige Bespitzelung von Mitarbeitern
  2. Durchsichtige Belegschaft
  3. Bespitzelung einer Zielperson
  4. Weitestgehende Unzulässigkeit
  5. Persönliche Verantwortlichkeit

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