Bisher konnten Verbraucher ihre Elektroaltgeräte auf dem Wertstoffhof entsorgen. Seit dem 25. Juli können sie diese auch bei Elektrohändlern mit einer Verkaufsfläche ab 400 Quadratmetern abgeben.
Geräte mit einer maximalen Kantenlänge von 25 Zentimeter, wie Toaster, Bügeleisen oder Handys fallen unter die Kleingeräte. Diese müssen laut ElektroG kostenlos zurückgenommen werden. Anders bei Großgeräten. Bei einem Neukauf eines gleichen Gerätes, kann der Kunde das alte Gerät im Geschäft lassen. Bei einer Haustürlieferung muss vorher geklärt sein, dass das Altgerät mitgenommen wird. Auch Online-Händler sind von dieser Regelung betroffen und müssen die Altgeräte ihrer Kunden entsorgen, ob sie diese Produkte als Neuware nun selbst anbieten oder nicht. Darüber hinaus gibt es umfangreiche Registrierungs- und Informationspflichten für Händler und Hersteller. Laut dem Handelsverband Deutschland nähmen etwa 9000 größere Geschäfte nehmen schon seit Jahren freiwillig Elektrogeräte zurück, wie Media Markt oder Saturn. Der Aufwand, ein eigenes Rücknahmesystem aufzubauen, ist aber besonders für Online-Händler groß: Die Firmen müssten Dienstleister bezahlen, die den Elektromüll bundesweit sammeln, in »zumutbarer Entfernung« zum Verbraucher, wie das Gesetz vorgibt. Oder sie müssten ihn per Post selbst in Empfang nehmen und dafür komplett neue Prozesse entwickeln, Mitarbeiter schulen und sichere Lagermöglichkeiten schaffen. Hilfe können Händler bei alternativen stationären Rückgabesystemen wie »Interseroh« oder »Take-e-back« erhalten.