Auf der Internetplattform von Take-e-back können sich Händler anmelden. Privatpersonen können die Gerätearten auswählen, die sie entsorgen wollen, dann wird eine entsprechende Sammelstelle in der Nähe mit Öffnungszeiten angegeben. Auch Gewerbetreibende können größere Mengen an Elektroaltgeräten auf diese Weise entsorgen. Interseroh stellt den teilnehmenden Annahmestellen auf die dortigen Kapazitäten angepasste Sammelsysteme zur Verfügung. In der Regel sind dies Gitterboxen für Kleingeräte bis 25 Zentimeter und leicht darüber hinausgehende Gerätegrößen. Für die Annahme von Großgeräten wie beispielsweise Kühlschränke oder Gefriertruhen, hat Interseroh ein Vouchersystem entwickelt. Damit wird zunächst die Berechtigung zur Rückgabe geprüft, denn Großgeräte können nur im eins zu eins Tausch zurückgenommen werden. »Der Kunde erhält über unsere Homepage einen Beleg, den er zusammen mit dem Großgerät an einer Annahmestelle abgeben muss«, erklärt Kurrat.
Doch viele Händler haben Bedenken, wie Kurrat und Stepp bestätigen. »Der Erfolg dieses Gesetzes ist fraglich. Die meisten Händler sind sehr zurückhaltend und haben große Angst davor, dass sie am Ende die Dummen sind. Solange die Behörden personell nicht in der Lage sind, für die Umsetzung des ElektroG zu sorgen, werden diejenigen belohnt, die sich einer Teilnahme verweigern,« erläutert Stepp. Ähnlich sieht das Kurrat: Die Erneuerung des ElektroG soll im Wesentlichen dazu beitragen, dass »mülltonnengängige Geräte« in einem erweiterten Annahmenetzwerk zurückgegeben werden können. Damit sollen die Rücklaufquoten insgesamt verbessert werden. »Eine Steigerung der Rücklaufmengen über diesen Weg ist eine sportliche Aufgabe, da auch das jetzt gültige ElektroG viele Ausnahmen und recht komplizierte Regelungen beinhaltet«, sagt Kurrat. Alleine die stationäre Fläche von Online-Händlern zu eruieren, sei schwierig. Einig sind sich Kurrat und Stepp auch noch in einem weiteren Punkt: »Es braucht einen klaren Vollzug und Kontrolle des ElektroG«. Das Gesetz allein sei nicht funktionstüchtig, wenn man lediglich darauf setzt, dass Händler ihre Konkurrenten wegen Missachtung des neuen Gesetzes abmahnen werden.