Verbraucher sollen Elektrogeräte nicht im Hausmüll entsorgen. (Online)-Verkäufer, die von dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) betroffen sind, können dafür mit Rücknahmedienstleistern wie »Interseroh« oder »Take-e-back« zusammenarbeiten.
Etwa 1,7 Tonnen Elektrogeräte werden jährlich in Deutschland verkauft. Weniger als die Hälfte davon, etwa 40 Prozent, werden ordnungsgemäß recycelt. Oft landet der Elektroschrott einfach in der Mülltonne oder verrottet im Keller. So gehen wertvolle Ressourcen verloren, aber auch Schadstoffe werden dadurch nicht entsorgt. Seit Ende Juli können bestimmte Elektrogeräte nicht mehr nur bei kommunalen Sammelstellen zurückgegeben werden, sondern auch bei Stationären- und Online-Händlern. Doch bei der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gibt es viel Ärger:
Laut der Deutschen Umwelthilfe werde das neue ElektroG weitgehend ignoriert, Verbraucher fehlerhaft oder gar nicht informiert, die Rückgabe durch zusätzliche Kosten, lange Wartezeiten oder hohen Packaufwand erschwert. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch testberichte.de. Bei einer Untersuchung wurden 103 Online-Shops getestet, dabei stellte sich heraus das das neue Gesetz noch Neuland ist. Viele andere Händler wiederum ahnen noch gar nichts von ihren Pflichten. Lediglich 23 Onlineshops haben Elektroschrott anstandslos zurückgenommen. Mit 21 Händlern gab es Probleme bei der Rückgabe und in 79 Stellen konnten die Altgeräte nicht zurückgegeben werden. Obwohl die Händler seit Juli verpflichtet sind diese zurückzunehmen, selbst, wenn sie die Geräte nicht verkauft oder im Sortiment haben. Trickserei, um sich dem Gesetz zu entziehen, Ahnungslosigkeit oder schlicht Unverständnis, wie die Rücknahme umgesetzt werden soll – Testberichte wie auch die Deutsche Umwelthilfe sehen das Hauptproblem darin, dass das ElektroG arg schwammig formuliert ist und die Behörden bislang kaum Öffentlichkeitsarbeit betrieben haben.