Rechenfehler bei Milliarden-Strafe

Richterin halbiert Strafe von Samsung an Apple

4. März 2013, 13:03 Uhr | Lars Bube
Samsung kommt mit seinem Schadenersatz an Apple wohl günstiger weg als zunächst befürchtet. (Bild: Gina Sanders - fotolia.com)

Eine US-Richterin hat den von Samsung an Apple zu bezahlenden Schadenersatz um fast die Hälfte Reduziert und dabei Rechenfehler sowie die Entscheidungsfindung harsch kritisiert.

Im Patentkrieg zwischen Samsung und Apple hat die amerikanische Richterin Lucy Koh, die einst einen Apple-Vertreter gefragt hatte »Rauchen Sie Crack?«, erneut für Aufsehen gesorgt. Die resolute Richterin verringerte die von einer Jury gegen Samsung verhängte Rekordstrafe von über einer Milliarde US-Dollar auf nur noch knapp 600 Millionen Dollar, und halbierte sie damit beinahe (-43 Prozent). Als Begründung führte Ko vor allem einige Berechnungsfehler aus dem damaligen Prozess an. So sei der Schadenersatz bereits ab der Markteinführung des Konkurrenzgerätes für Apples iPad im Herbst 2010 berechnet worden. Rechtlich vorgesehen ist jedoch laut Koh die Berechnung ab dem Zeitpunkt der ersten Information über den Verdacht einer Patentverletzung an Samsung. Apple behauptet zwar, diese bereits am vierten August 2010 zugestellt zu haben und die entsprechenden Belege eingereicht zu haben. Koh allerdings erkannte diese nicht an und setzte den Anfangszeitpunkt für die Berechnung der Strafzahlung damit auf die Zustellung der Patentklage am im April 2011 fest.

Doch damit der Aufregung nicht genug für Richterin Lucy Koh. Im gleichen Handstreich kritisierte sie gleich noch heftig die grundsätzliche Methode zur Erhebung der Höhe der Strafzahlung als »unzulässig«. Die Jury habe als Grundlage der Berechnung Samsungs Gewinne angesetzt, wie das bei Verfahren um die Verletzung des Geschmacksmusterschutzes (Design) üblich sei. Hier handle es sich jedoch um ein Verfahren wegen der Verletzung mehrerer elektronische Gebrauchsmuster-Patente (Funktion), so Koh. Damit sind weitere Nachberechnungen nötig und einer Berufung von beiden Seiten Tür und Tor geöffnet. Das Ende des Prozesses dürfte sich höchstwahrscheinlich also weiter verzögern. Immerhin riet auch Koh selbst den streitenden Parteien, das Berufungsverfahren im Sinne einer grundsätzlichen Klärung weiter zu verfolgen.


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