Die Europäische Kommission hat neue Regelungen zu Roaming-Aufschlägen in der EU veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur wird nach eigenen Angaben dafür sorgen, dass diese Vorgaben auch konsequent eingehalten werden.
“Die endgültige Abschaffung der Roaming-Gebühren rückt nun näher. Ab nächstem Sommer brauchen Kunden bei Reisen innerhalb Europas in aller Regel keine Zuschläge mehr bezahlen. Die Unternehmen können die neuen Regeln nun implementieren”, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur und ergänzt: “Fälle, in denen Anbieter Aufschläge verlangen, werden wir sehr genau prüfen.”
Zukünftig dürfen Mobilfunkanbieter Zuschläge für Roamingdienste nur erheben, wenn sie befürchten, ihre Kosten nicht decken zu können. Mobilfunkanbieter in Deutschland müssen hierfür einen Antrag zur Sicherstellung der Tragfähigkeit von Roamingdiensten bei der Bundesnetzagentur stellen.
Darüber hinaus dürfen Mobilfunkanbieter Grenzen bestimmen, ab wann Verbraucher Roamingdienste missbräuchlich nutzen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn eine ausländische SIM-Karte dauerhaft im Inland genutzt wird. Verbraucher müssten nach Überschreitung der Nutzungsgrenze höhere Roamingpreise zahlen. Nutzungsgrenzen müssen sowohl in Verträgen mit den Verbrauchern aufgenommen, als auch den nationalen Regulierungsbehörden angezeigt werden.
Die neuen Regelungen gelten ab dem 15. Juni 2017. In der Übergangsphase seit dem 30. April 2016 können die Mobilfunkbetreiber noch Zuschläge für Roamingdienste erheben. Diese Zuschläge sind nach oben begrenzt.
Der von der EU Kommission erlassene Durchführungsrechtsakt ist Bestandteil der Roamingverordnung 2015/2120 vom 25. November 2015 und soll sicherstellen, dass die Regelungen über die angemessene Nutzungsgrenze und die Tragfähigkeitsprüfung europaweit konsistent angewendet werden, heißt es.