SEPA gilt bereits seit 2008 für alle grenzüberschreitenden Eurozahlungen. Obwohl die SEPA-Gesetzgebung bereits im März 2000, also vor mehr als zehn Jahren von den EU-Regierungen in Lissabon verabschiedet wurde, haben viele Unternehmen noch nicht die Grundlagen zur Einhaltung der Richtlinien geschaffen. Unternehmen, die bislang noch nicht mit der Umstellung begonnen haben, sollten jetzt handeln. Sonst drohen finanzielle Strafen und Geschäftsrisiken, die durch verspätete oder verzögerte Zahlungen entstehen können.
Mit der Einführung der Single-European-Payments-Area (SEPA) am 1. Februar 2014 tritt eine einheitliche Zahlungsabwicklung innerhalb der Euro-Zone in Kraft. An diese Rechtsvorschriften sind alle Geschäftsaktivitäten, bei denen Zahlungen in Euro-Beträgen ein- oder ausgehen, verpflichtend gebunden.
Die Strafen für die Nichteinhaltung der neuen Gesetzgebung werden auf Länderebene festgelegt. Auch wenn Unternehmen nachweisen können, dass sie konkrete Pläne in der Schublade haben und nur hinter ihrem Zeitplan zurückliegen, drohen saftige Geldstrafen. Unternehmen, die die Einführung von SEPA verzögern, weil sie damit rechnen, dass es zwangsläufig scheitern wird, müssen ebenfalls bei Nichteinhaltung der Frist mit erheblichen Strafen rechnen.
Noch beunruhigender aber sind die Auswirkungen von verspäteten Zahlungen auf die betrieblichen Prozesse. Denn ein nicht reibungslos funktionierender Zahlungsverkehr beeinträchtigt alle Geschäftsprozesse. Und genau dieser Aspekt ist besonders besorgniserregend, denn er betrifft nicht nur das Unternehmen, das mit der SEPA-Einführung im Rückstand ist. Verzögerte Zahlungen haben sowohl einen negativen Einfluss auf Lieferanten und Kunden als auch Mitarbeiter.