Das Verbot von Kaltanrufen bei Privatleuten beschäftigt die Branche an dritter und vierter Stelle, wenn es um das Einverständnis für Kaltanrufe und die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen geht. Aktuell gibt es nur sehr wenige Erfahrungen, unter welchen Umständen Konsumenten ihre Einwilligung für telefonische Werbeanrufe geben. Callcenter werden hier neue Wege in der Ansprache im B-to-C Bereich gehen müssen. Als Kommunikationsexperten sollten Callcenter über den Telefonkanal hinaus denken.
Die ausführliche Darstellung der Studie mit der Differenzierung nach Callcenterdienstleistern und internen Callcentereinheiten können Sie kostenlos unter http://www.erfolgreiches-callcenter.de herunterladen.
Die Studie wurde durchgeführt von der Interessengemeinschaft der Contactcenter Ausrüster (ICCA). Dem ICCA gehören aktuell folgende Unternehmen an: Authensis AG, Grutzeck-Software GmbH, ITyX AG, novomind AG, opti-serv GmbH sowie die Voxtron GmbH. Die Interessengemeinschaft ist offen für weitere interessierte Partner. Kontakt: ICCA@grutzeck.de.