Vorratsdatenspeicherung

Verbände warnen vor Übergangslösung

30. April 2012, 10:01 Uhr | Folker Lück
Vorratsdatenspeicherung: Nationale Zwischenlösung kann teuer werden. (Foto: Gerd Altmann/pixelio.de)

Verbrechensprävention und Aufklärung von Straftaten ist wichtig. Dennoch fordern jetzt mehrere deutsche Verbände Rechtssicherheit. Für die deutschen Telekommunikationsunternehmen führte die Umsetzung der Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung bisher schon zu Ausgaben in mehrstelliger Millionenhöhe.

Die Verbände ANGA, BDI, BITKOM, BREKO, DIHK, eco und VATM haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an EU-Kommissarin Cecilia Malmström mit dem Appell gewandt, im Rahmen des weiteren Verfahrens »auch den Aspekt der Rechtssicherheit für die betroffene Wirtschaft zu berücksichtigen und zunächst Klarheit über die künftige Ausgestaltung der maßgeblichen Richtlinie zu schaffen, damit langfristige, gesicherte europäische Vorgaben für die Umsetzung in nationales Recht vorliegen«.

Die deutsche Wirtschaft einschließlich der Informations- und Telekommunikationsanbieter will zwar auch künftig im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an der Verbrechensprävention und Aufklärung von Straftaten mitwirken. Für die deutschen Telekommunikationsunternehmen führte die Umsetzung der Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung in der Vergangenheit bereits zu Ausgaben in mehrstelliger Millionenhöhe. »Auch unter diesem Aspekt sollte eine Regelung, die nicht von Dauer ist, vermieden werden. Die TK-Wirtschaft ist bereits jahrelang in Vorleistung gegangen, da die Investitionskosten für staatliche Überwachungsmaßnahmen bislang von den Unternehmen alleine getragen werden müssen und es keine Entschädigungsregelung hierfür gibt«, betont VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

Die EU-Kommission arbeitet an einer Reform der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) und hat für diesen Sommer einen ersten Entwurf angekündigt. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Vereinbarkeit mit den Grundrechten wird ebenfalls erwartet. Zugleich wurde die Bundesregierung jedoch Ende März 2012 von der EU-Kommission zur erneuten Umsetzung der bislang noch geltenden Richtlinie aufgefordert, nachdem das deutsche Umsetzungsgesetz im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden ist.


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu BITKOM e. V.

Matchmaker+