Regeln der Netzneutralität verletzt?

Verbraucherschützer wollen Telekom-StreamOn-Tarif verbieten lassen

29. Mai 2017, 8:26 Uhr | Folker Lück
Verbraucherschützer fordern die Bundesnetzagentur zum Verbot des Telekom-StreamOn-Tarifs auf.
© Brian Jackson - Fotolia.com

Das StreamOn-Geschäftsmodell der Telekom verletzt die Netzneutralität. Davon ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) überzeugt und fordert die Bundesnetzagentur auf, den Tarif zu verbieten.

Das »StreamOn«-Angebot der Deutschen Telekom verstößt gegen die Regeln der Netzneutralität und bringt erhebliche Nachteile für den Kunden. Zu dieser Einschätzung kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer aktuellen Stellungnahme. Er fordert die Bundesnetzagentur auf, das Angebot zu verbieten. »Das StreamOn-Geschäftsmodell der Deutschen Telekom verletzt die Netzneutralität. Es verringert auf lange Sicht die Wahlfreiheit der Verbraucher bei Streamingdiensten, führt zu höheren Mobilfunkpreisen und wirkt sich negativ auf Innovationen aus. Daher sollte die Bundesnetzagentur das Angebot verbieten«, sagt Florian Glatzner, Medienexperte beim vzbv.

Seit April bietet die Telekom mit »StreamOn« ein Zero-Rating Angebot an. Die Zusatzoption können Kunden mit höherpreisigen Verträgen optional hinzubuchen. Das verbrauchte Datenvolumen von Partnerunternehmen der Telekom wird dann nicht auf das Inklusivvolumen angerechnet. Die Option sei zwar kostenlos, führe aber dazu, dass die Auflösung von Videostreams sämtlicher Anbieter – nicht nur die der Partnerunternehmen – reduziert werde, solange die Option aktiviert sei, so die Verbraucherschützer. Ihrer Einschätzung nach wird das StreamOn-Angebot der Telekom langfristig dazu führen, dass sich kleinere Streaminganbieter nicht am Markt behaupten können. Denn der Anmeldeprozess für Partnerdienste im StreamOn-Tarif bietet für kleinere ausländische sowie europäische Streaming-Anbieter administrative, finanzielle und sprachliche Hürden. Das Ergebnis: In Zukunft die werde die Wahlfreiheit für Verbraucher eingeschränkt. Das führe dazu, dass wenige Anbieter den Markt und damit auch Inhalt und Preise bestimmen könnten.

»Für Verbraucher kann es sich kurzfristig lohnen, wenn die Nutzung von Videos nicht auf ihr Inklusivvolumen angerechnet wird. Dann muss das aber auch für alle Video-Angebote gelten und darf nicht einzelne Anbieter bevorzugen. Grundsätzlich wären Tarife wünschenswert, die von vornherein ein ausreichendes Datenvolumen zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen«, sagt Glatzner. Zero-Rating-Angebote stünden dem eher entgegen, denn sie machten teure Angebote mit begrenztem Datenvolumen attraktiver. Das Telekom-Angebot wirkt sich nach Ansicht der Verbraucherschützer zudem negativ auf Innovationen aus, da die Telekom nimmt nur Unternehmen in das Angebot aufnimmt, die festgelegte technische Voraussetzungen erfüllen. Andere technische Lösungen werden damit benachteiligt, heißt es.


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