Damit künftig die gesetzliche Forderung erfüllt werden kann, eine kostenlose Warteschleife anzubieten, können jetzt neue 0180-Rufnummern beantragt werden. Dabei sollten Unternehmen einige Punkte nicht übersehen.
Seit 12. November können die neuen Teilbereiche der 0180-Rufnummer bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragt werden. Mit Hilfe der neuen Tarif-Kennziffern 6 und 7 können kostenlose Warteschleifen eingerichtet werden. Für Unternehmen, die ihre Hotlines auf die neuen Teilbereiche umstellen oder neue Rufnummern einrichten möchten, sind dabei einige Punkte zu beachten – angefangen bei den Einreichungsfristen.
Die Vergabe der Nummern über die Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgt gestaffelt in drei Stufen. Bis 26. November können zunächst Nutzer einen Antrag stellen, die bereits eine oder mehrere 0180-1, -2, -3, -4 oder -5-Nummern einsetzen und diese umstellen oder zusätzlich die identische Ziffernfolge in einem der neuen Teilbereiche beantragen möchten. Zwischen dem 3. und 24. Januar 2013 kann dann jedes Unternehmen die Teilgassen 6 und 7 beantragen – auch für neue Ziffernfolgen. Für beide Antragszeiträume gilt: Wird dieselbe Ziffernfolge von mehreren Unternehmen gewünscht, entscheidet das Los. Auch nach dem 24. Januar besteht weiterhin Gelegenheit, Anträge einzureichen. Dann verläuft die Vergabe der Rufnummern statt per Los in der zeitlichen Reihenfolge, in der die Anfragen eingehen.
Die erste Antragsphase bis zum 26. November gewährt nur dem begrenzten Kreis bestehender 0180-Nutzer Zugriff auf die zusätzlichen Teilbereiche. Dadurch erhöht sich für Unternehmen die Chance, eine bestimmte Ziffernfolge zu erhalten. Wer eine Wunschziffernfolge hat, sollte also seinen Antrag bis Fristende einreichen. Für den Erhalt der gewünschten Folge gibt es jedoch aufgrund der Losvergabe bei Beantragung derselben Ziffernfolge durch mehrere Antragsteller keine Garantie.
Ein weiteres wichtiges Datum ist der 1. Juni 2013: Ab diesem Stichtag müssen Warteschleifen zu jedem Zeitpunkt eines Gesprächs kostenlos sein. Bis dahin sollten Unternehmen ihre Rufnummern auf Konformität mit den dann geltenden Regelungen prüfen. Vor der Reorganisation ihrer Rufnummern sollten sie auch überlegen, ob ein Rufnummernwechsel oder eine Optimierung nachgelagerter Bearbeitungsprozesse eine Option wäre.