Verbraucherschützer sehen rot

Vodafone muss zweifach auf die Anklagebank

20. Januar 2014, 15:19 Uhr | Stefan Adelmann
Verbraucher -Schützer wollen Vodafone die rote Karte zeigen. (Foto: Fotolia / Apops)

Vodafone sieht sich Klagen zweier Verbraucherzentralen gegenüber, laut diesen bestimmte Werbeanzeigen des Netzbetreibers irreführend sind.

Vodafone muss sich in zwei Fällen vor Gericht verantworten. Sowohl die Verbraucherzentrale Bayern als auch die Verbraucherzentrale Sachsen haben angekündigt, gegen den Netzbetreiber zu klagen. In beiden Fällen kritisieren die Verbraucherschützer, dass bestimmte Werbeanzeigen potenzielle Kunden in die Irre führen würden.

--- forum[x] ---Im Falle der Verbraucherzentrale Bayern steht das Vodafone-Angebot »Sky für unterwegs« am Pranger. Dieses vermittle laut der Zentrale den Eindruck, der Nutzer könne mit der MovileTV App in Verbindung mit dem Sky-Bundesliga-Paket »alle Spiele der Bundesliga live erleben«. Allerdings sollen die von Vodafone bereitgestellten zwei GByte Datenvolumen längst nicht ausreichen. »Nach etwa zwei Spielen bricht nach unserer Information die Verbindung ab«, sagt Katharina Grasl, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. »Denn dann ist das zusätzliche Datenvolumen bereits verbraucht«. Laut Grasl sind die Werbung und der vermittelte Eindruck, Nutzer könnten alle Spiele unterwegs ohne WLAN empfangen, ein klarer Fall von Irreführung.

Datendrossel im Visier

Und auch die Verbraucherzentrale Sachsen sieht Nachholbedarf bei den Werbeversprechen von Vodafone. In diesem Fall rückt jedoch das Internetangebot »LTE Zuhause« in den Fokus. Dieses bietet je nach Tarif kabellose Datenübertragung bis zu einem gewissen Volumen, anschließend drosselt Vodafone auf 384 kbit/s. Laut der Verbraucherzentrale verschleiert der Netzbetreiber die Datengrenze und überzeuge den Nutzer von einer »unbegrenzten Internetnutzung«.

Schon im Dezember des vergangenen Jahres hatte die Verbraucherzentrale Vodafone aufgrund dieser angeblichen Irreführung abgemahnt. Daraufhin folgte jedoch keine Unterlassungserklärung des Unternehmens. »Nun werden sich die Gerichte mit den Tarifen befassen müssen«, erklärt Katja Henschler, Sprecherin der Verbraucherzentrale Sachsen.


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