Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

3. März 2010, 9:41 Uhr | Markus Kien

Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Umsetzung der von der EU geforderten Vorratsdatenspeicherung in ihrer aktuellen Form in Deutschland verfassungswidrig ist. Die Diskussion zu dem umstrittenen Gesetz ist wieder in vollem Gange.

Der Hightech-Verband Bitkom begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. „Wir begrüßen, dass das Gericht den Sorgen vieler Internet- und Telefonkunden Rechnung trägt. Wir dürfen das Vertrauen der Nutzer in den Schutz ihrer Privatsphäre nicht gefährden", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer auf der Computermesse Cebit in Hannover.

Vertrauliche Gespräche, außergewöhnliche Hobbys oder auch Flirts - viele Menschen hätten im Internet legale Geheimnisse, so Prof. Scheer. „Eine moderne Gesellschaft muss die Privatsphäre respektieren, mit Blick auf die eigene demokratische Kultur, aber auch Freiheitsbewegungen in anderen Ländern. Wer bei uns die Freiheit im Internet einschränkt, büßt an Glaubwürdigkeit ein, wenn er für mehr Freiheit in China oder im Iran eintritt." Eingriffe des Staates in die informationelle Selbstbestimmung seien nur bei schwerer Kriminalität oder Gefahr für Leib und Leben zu rechtfertigen.


  1. Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig
  2. Hohe Hürden für die Verwendung der Daten gefordert
  3. Rechtssicherheit für Internet-Provider

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