Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

3. März 2010, 9:41 Uhr | Markus Kien

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Hohe Hürden für die Verwendung der Daten gefordert

Das Bundesverfassungsgericht hat für die Verwendung der Telefon- und Internet-Verbindungsdaten hohe Hürden eingefordert. Die Daten dürften in Fällen von besonders schweren Straftaten genutzt werden. „Das erscheint uns als guter Kompromiss bei der Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit im Netz", erklärte Prof. Scheer. Er forderte die Bundesregierung auf, Gesetze für das Internet künftig vorab gründlicher zu prüfen. Die Unternehmen haben auf Aufforderung der Politik eine dreistellige Millionensumme in Personal und Technik für die Vorratsdatenspeicherung investiert.

Bitkom forderte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auch dazu auf, die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung zu übernehmen. Die Unternehmen blieben derzeit auf ihren Investitionen in die öffentliche Sicherheit sitzen. So würden zwar die laufenden Kosten für Auskünfte an Ermittler erstattet, jedoch bisher nicht die immensen Vorab-Investitionen. „Die Autobranche wird auch nicht gezwungen, kostenlose Polizeiwagen zu liefern", kommentierte Scheer. „Wir helfen gern bei der inneren Sicherheit, aber sie bleibt eine originäre Staatsaufgabe."


  1. Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig
  2. Hohe Hürden für die Verwendung der Daten gefordert
  3. Rechtssicherheit für Internet-Provider

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