Auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) begrüßt das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. BVDW-Vizepräsident Matthias Ehrlich: „Mit dem Urteil leistet das Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit der Internet-Provider. Es hat insbesondere deutlich gemacht, dass derart weitgehende und für die Wirtschaft kostenintensive Eingriffe nicht immer mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung gerechtfertigt werden können. Das Ende des Generalverdachts gegen alle Bürger begrüßen wir ausdrücklich." Der BVDW ist die Interessenvertretung für Unternehmen im Bereich interaktives Marketing, digitale Inhalte und interaktive Wertschöpfung.