Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

3. März 2010, 9:41 Uhr | Markus Kien

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Rechtssicherheit für Internet-Provider

Auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) begrüßt das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. BVDW-Vizepräsident Matthias Ehrlich: „Mit dem Urteil leistet das Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit der Internet-Provider. Es hat insbesondere deutlich gemacht, dass derart weitgehende und für die Wirtschaft kostenintensive Eingriffe nicht immer mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung gerechtfertigt werden können. Das Ende des Generalverdachts gegen alle Bürger begrüßen wir ausdrücklich." Der BVDW ist die Interessenvertretung für Unternehmen im Bereich interaktives Marketing, digitale Inhalte und interaktive Wertschöpfung.


  1. Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig
  2. Hohe Hürden für die Verwendung der Daten gefordert
  3. Rechtssicherheit für Internet-Provider

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Matchmaker+