Die Kabelverzweiger- (KVz)-Kollokation ermöglichte bisher mehreren Providern am KVz-Standort aktive Technik zu betreiben und die vorhandenen Kupferkabel (KVz-TAL) zu nutzen – unabhängig von der Zuordnung der Adern zu einem Kabel. In der Praxis findet man heute in Deutschland aber nur wenige Standorte, an denen zwei oder gar mehrere Provider aktive DSLAMs betreiben, denn meist lohnt sich der Ausbau von bereits mit VDSL2-Anschlüssen erschlossen Standorten aus wirtschaftlichen Gründen nicht. Dennoch wäre in Zukunft ein solches Szenario denkbar.
Angenommen, ein Standort ist bereits mit VDSL2-plus-Vectoring eines Providers ausgebaut, dann würde das Zuschalten von VDSL2-Leitungen eines zweiten Providers zu einem deutlichen Bandbreitenverlust auf den Leitungen des ersten Providers führen – dieser Fall sollte vermieden werden. Deshalb müssen Regelungen gefunden werden, die einerseits den technischen Fortschritt mit Vectoring erlauben, und andererseits einen fairen Wettbewerb um die Endkunden ermöglichen.
Insbesondere die alternativen Netzbetreiber haben mit ihren Investitionen im ländlichen Bereich zur Verringerung der weißen Flecken beigetragen. Die überwiegende Anzahl der knapp 9.000 in Deutschland durch die alternativen Carrier errichteten aktiven KVz befindet sich in ländlichen Gebieten. Im Übrigen sind viele mit Keymile-Technik bestückte KVz (ca. 5.000 insgesamt) bereits „vectoringfähig", das heißt durch Einstecken des Vectoring-Controllers können die bestehenden VDSL2-Anschlüsse auf einfache Weise aufgerüstet werden. Damit stehen viele Netzbetreiber bereits heute in den Startlöchern für den Einsatz von Vectoring. Diese mit Weitblick bereits getätigten Investitionen sind nun gefährdet. Auch mit neuen Investitionen halten sich die Carrier möglicherweise zurück.
Fazit: Vectoring liefert auch in der Praxis die versprochene Performance. Zum gegenwärtigen Stand der Technik kann man allerdings nicht sicher davon ausgehen, dass mehrere Provider Vectoring auf einem Kabel anbieten können. Hier muss die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde Vorgaben machen, die sowohl dieser Tatsache als auch dem Fortbestehen des fairen Wettbewerbs zwischen den Carriern Rechnung tragen.