Kein komplettes Abschalten

Zwei Drittel der Berufstätigen sind im Urlaub für die Firma erreichbar

29. Juni 2018, 15:11 Uhr | Daniel Dubsky
© Kaspars Grinvalds - Fotolia

Der Anteil der Arbeitnehmer, die auch im Urlaub dienstlich erreichbar ist, bleibt hoch. Am ehesten schaffen es noch die Jüngeren, sich komplett auszuklinken.

Wie in den vergangenen Jahren hat der Bitkom vor Beginn der Urlaubssaison die deutschen Arbeitnehmer befragt, ob sie auch in ihren Ferien für die Firma zu erreichen sind. Das Ergebnis: 64 Prozent sind das. Im Vergleich zum Vorjahr handelt es sich zwar um einen Rückgang um sieben Prozentpunkte, ob sich jedoch ein genereller Trend abzeichnet, bleibt abzuwarten. Seit der Bitkom diese Umfrage durchführt, schwanken die Werte stets ein wenig. Auffällig ist jedoch, dass der höchste Zustimmungswert von 76 Prozent im Jahr 2014 bei der ersten Befragung erreicht wurde und dieses Jahr der niedrigste. Womöglich setzt sich langsam die Erkenntnis durch, dass der Sommerurlaub der Erholung dient und digitale Technologien ein flexibles Arbeiten ermöglichen, aber nicht dazu verpflichten, ständig erreichbar zu sein.

Der Bitkom-Umfrage zufolge schaffen es am ehesten noch die jüngeren Arbeitnehmer, sich im Urlaub von der Arbeit zu lösen. 39 Prozent der Berufstätigen bis 29 Jahre klinken sich im Sommerurlaub beruflich vollständig aus. Bei den 30- bis 49-Jährigen schaffen das nur 30 Prozent, bei den über 50-Jährigen 34 Prozent.

Zumeist sind die Deutschen für Chef, Kollegen und Geschäftspartner am Urlaubsort per Telefon (57 Prozent) oder Kurznachricht (61 Prozent) zu erreichen. Dagegen fällt der Anteil derjenigen, die berufliche Mails liest, deutlich ab (27 Prozent) – vor vier Jahren lag dieser mit 54 Prozent noch doppelt so hoch. Die Erreichbarkeit per Telefon oder Textnachricht veränderte sich dagegen kaum.

Im Regelfall müssten Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit, also im Urlaub oder an Feiertagen, nicht erreichbar sein, erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Wo eine Erreichbarkeit notwendig sei, sollte eine klare und einvernehmliche Regelung zum Beispiel im Sinne eines Bereitschaftsdienstes getroffen werden, empfiehlt er und mahnt: »Besonders problematisch sind Situationen, in denen eine permanente Erreichbarkeit stillschweigend vorausgesetzt wird, ohne dass dies anderweitig kompensiert wird.«


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