Der Europäische Gerichtshof hat überraschend entschieden, dass auch die Nutzung illegal bereitgestellter Streams von Fußballspielen, Filmen und Serien eine Urheberrechtsverletzung ist und dementsprechend abgemahnt werden kann.
Nachdem sich die Nutzer von illegalen Streams über Jahre in einer komfortablen rechtlichen Grauzone sicher wähnen konnten, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dem jetzt überraschend einen Riegel vorgeschoben. Lediglich die Anbieter entsprechender Inhalte hatten bislang ernsthafte Konsequenzen zu befürchten. Die Richter entschieden heute jedoch, dass auch die Nutzung solcher Streams eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dabei argumentierten sie, dass in den meisten Fällen davon auszugehen sei, dass die Nutzer sich der Urheberrechtsverletzung bewusst seien, wenn sie Livestreams von Sportereignissen wie Fußballspielen oder Kinofilme und Fernsehserien, die nicht frei verfügbar sind, per illegalem Stream aus einem Onlineportal oder sonstigen nicht zur Verbreitung berechtigten Quellen im Internet abrufen.
»Das Urteil kommt überraschend und betrifft neben den Nutzern der zahlreichen Film- und Serienstreamingportalen auch die Konsumenten von illegalen Bundesligastreams«, fasst der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS Law die Entscheidung zusammen. Zwar ging es in dem Verfahren eigentlich nur um einen externen Streamingplayer, allerdings nutzten die EuGH-Richter die Gelegenheit gleich, um grundsätzliche Klarheit bezüglich der Streaming-Nutzung zu schaffen. »Schaut man sich die Urteilsgründe aber an, so lässt sich die Entscheidung auch den Abruf von Seiten wie kinox.to übertragen«, stellt auch Solmecke klar.
Theoretisch kann damit künftig auch jeder Nutzer abgemahnt werden, der entsprechende Streaming-Angebote konsumiert. Praktisch haben Stream-Nutzer jedoch weiterhin wenig zu befürchten, da sich dies technisch nicht ganz so leicht umsetzen lässt. Denn um die Nutzer abzumahnen, bräuchten Anwälte zunächst deren IP-Adresse zum Zeitpunkt des Vergehens, damit sie beim Provider die zugehörigen Nutzerdaten abfragen können. Die IP-Adresse ist im Normalfall allerdings nur dem Anbieter des Streams bekannt, der kein Interesse daran haben dürfte, seine Nutzer zu kompromittieren. Deshalb speichern die meisten der illegalen Portale die IP-Adressen erst gar nicht und versuchen auch ihre eigene Herkunft sowiet möglich zu verschleiern oder anderweitig dem Zugriff zu entziehen.