Ganz so sicher wie bisher können sich die Nutzer illegaler Streams nach dem EuGH-Urteil künftig dennoch nicht mehr sein. Den Ermittlungsbehörden ist es in der Vergangenheit in einigen Fällen, wie etwa bei der Plattform kino.to, bereits gelungen die IP-Adressen der Gratis-Nutzer herauszubekommen. Dies betrifft insbesondere die Premium-Nutzer der einschlägigen Portale. Da sie Geld für den Dienst zahlen und sich über einen eigenen Nutzeraccount anmelden, sind ihre IP-Adressen und auch weitere persönliche Daten wesentlich leichter zu ermitteln. Das stellt gleichzeitig auch das Geschäftsmodell der Anbieter vor ein ernsthaftes Problem, da ausgerechnet ihre zahlenden Premiumnutzer künftig verstärkt mit Abmahnungen rechnen müssen.
Auch wenn die Rechteinhaber damit nun eine verlässliche juristische Basis haben, um gegen die illegale Nutzung ihres Eigentums vorzugehen: Eine große Abmahnwelle wie bei den Tauschbörsen der Vergangenheit gesehen, befürchtet Solmecke im Nachgang des EuGH-Urteils wegen der genannten Anonymisierungs- und Verschleierungsmöglichkeiten nicht. Zudem halten sich die Kosten im Falle einer erfolgreichen Rückverfolgung in Grenzen. Während die aktive Verbreitung geschützter Inhalte schnell mehrere Tausend Euro kosten kann, dürften die Abmahnkosten für den reinen Konsum laut Solmecke nur höchstens rund 150 Euro betragen. Der Großteil davon entfällt auf die Anwaltskosten. Der reine Schadenersatz pro konsumiertem Film aus illegalen Streaming-Quellen dürfte nach Solmeckes Einschätzung beim üblichen Kauf- oder Verleihpreis von etwa fünf bis zehn Euro liegen.